Ratsprotokoll vom 5. April 1861

den Rest übernimt, tritt zur Vermeidung jeder Störung in der Gebahrung, die Nothwendigkeit ein, nach diesem Auskunftsmittel zu greifen. Die Sparkasse Direktion ist bereits im Besitze jener Hypotheken, um statutengemäß das beantragte Darlehen an die Gemeinde erfolgen zu können. Bei dieser Sachlage erscheint es mir im Interesse der Gemeinde liegend, auch den ersparten Betrag für die Zwecke derselben zu verwenden, und zwar zu den bereits abgeschlossenen Holzankäufen, welche uns jedenfalls im nächsten Jahre zu Guten kommen werden. Mit der Berechtigung der unverweilten Verfügung im gebothenen Augenblicke, erwächst außer Zinsenersparung noch eine freiere und auch vortheilhafter Bewegung in der Gebahrung. Ich ersuche demnach den löblichen Gemeinderath im Nachhange zu dem oben gefaßten Beschluße wegen Vergütung der Mehrherstellungen am Spitalberge, mich zu ermächtigen,

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