Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

materiellen Opfer, welche die Stellung eines Bürgermeisters der Stadt Steyr an und für sich erheischen und endlich in dessen Haus- und Geschäftsleben zu erleiden kommen, eine jährliche Funktionsgebühr von acht hundert und vierzig Gulden in Oestr. Währg., welche von dem Herrn Bürgermeister in vierteljährigen Raten, und zwar vom 1. Jänner 1861 beginnend, bis zur Beendigung seiner Amtsführung bei der Stadtgemeinde-Kasse gegen Quittung zu beheben sind. Unter einem wird der Herr Stadtkassier Willner von dem Gemeinderathe angewiesen, diese Zalung pr. 210 fl vierteljährig und zwar vom 1. Jänner 1861 beginnend, demnach zum erstenmale am 31. Merz d.J. an den Herrn Bürgermeister Anton Haller, gegen Quittung zu leisten. Herr Gemeinderath Reschauer stellte den Antrag in Erwägung zu ziehen, ob dieser

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