Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

nachstehende Eingabe bei mir ein: „Unter der früheren Gemeindeverwaltung haben sich zwey Mißbräuche, welche am Rathstische selbst herschen, eingeschlichen, und diese sind folgende: 1. Nimmt der Gemeindebeamte Aichinger an der Seite des Herrn Bürgermeisters Platz, und die Herren Gemeinde-Räthe haben die sonderliche Ehre nach ihm zu sitzen. Der Vorsitz des Herrn Bürgermeisters besteht aber nach der GemeindeOrdnung und nach dem natürlichen Verständniße darin, daß der Herr Bürgermeister oben am Rathstische den Ehrenplatz einnimmt, und die Herren Räthe zu seinen beiden Seiten Platz nehmen. Ein Gemeindebeamter, dessen Dienstleistung in irgend einer Weise sey es als Schriftführer, Registrator etc. benöthiget

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