Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

Zu dem umfangreichen Wirken des Gemderathes zält vor Allem die Verwaltung des Gemeindevermögens und Ge- meindegutes – die Ordnung des städtischen Haushaltes; ferners obliegt dem Gemeinderathe die Verwaltung in Stiftungs-, Kirchen- und Schulangelegenheiten, die Ar- menpflege und Lokalpolizei gehören gleichfalls in seinem Amtsressort; endlich ist dem Gemeinderathe die Ordnung und Ueberwachung der gesammten Gemeinde-Amts Ver- waltung übertragen. Auf welche Resultate nun kann der Gemeinderath am Schluße seiner Amtsperiode zurückblicken? Was hat er vor Allem für den städtischen Haushalt gethan? Der Stand des nach Abzug der Passiven resultirenden reinen Vermögens der Gemeinde in Effekten ist seit dem Jahre 1850 sich fast gleich geblieben, er beträgt vor wie ehedem nahezu fl 100.000. Was ist aber seit diesem Jahrzehent von der Gemeinde geleistet, aus Gemeindemitteln bestritten worden? Ich antworte mit Thatsachen und

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