Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

Kontrolle übernehmen kann, um als alleiniges der hohen Staats- Verwaltung und dem Gemeinde- rathe verantwortliches Vollzugs- organ mit jener Beruhigung und Garantie die Geschäfte zu vollziehen, wodurch eine bürgerliche Verwal- tung mit segensreichem Erfolge sich zur Höhe ihrer Aufgabe zu schwin- gen vermag. Ich bin es meiner tiefen Ueber- zeugung von einer solchen er- sprießlichen Rückwirkung auf die öffentlichen Angelegenheiten schuldig, in diesem ernsten Momente aus- zu sprechen, daß die sämtlichen städtischen Beamten, als pflicht- getreu, verläßliche und für die Interessen der Kommune warm empfindende Diener mir die schwierige Aufgabe wesentlich erleichtert haben, wobei ich mich verpflichtet halte, dankbar jenem Gefühle Ausdruck zu leihen, welches mir die persönliche Hochachtung für den ersten Beamten der Gemeinde einflößt, der mit seltenem schöpferischen Talente begabt, mit umfassender

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