Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

die Vorsehung der Stadt Steyr noch lange erhalten möge. In dieser schwierigen Zeit der theilweisen Rückerwerbung und Flüssigmachung altbestandener Einkünfte war eine Vermehrung der Ausgaben aus den Wohlthätigkeitsfonden zu Gunsten einer erhöhteren Armenunterstützung geradezu unmöglich – eine Erhöhung der GemeindeSubvention des Armen Institutes kaum erschwinglich, sollte nicht die Armenverwaltung in jene gefahrdrohende Choribdis [Charybdis] gerathen, die bei überspannter Armenbesteuerung – die Verarmung der Besteuerten nach sich zöge. Ich wiederhohle es mit Genugthuung, die Gemeinde hat mit allen Kräften, die ihr zu Gebothe waren, der Armenpflege ihre Sorge zugewendet. Eine vergleichende Erinnerung an den Zustand der städtischen Polizeiverwaltung vor dem Jahre 1850 im Entgegenhalte, wie gegenwärtig die Lokalpolizey

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