Ratsprotokoll vom 11. November 1860

6593. Statthalterey Erlaß vom 26. Oktbr. l.J. Z. 24607 pcto Zurückweisung des Rekurses der Wirths- und Fleischer-Commune in Steyr bezüglich der Kündigung des Verjährungssteuer AbfindungsUebereinkommens. In Betreff der Rekurse der Wirths- und Fleischer-Commune in Steyr gegen die von der Gemeindevorstehung erfolgte Kündung des Verzehrungssteuer Abfindungs-Uebereinkommens wurde der Gemeindevorstehung Nachstehendes bedeutet: Die Frage, ob die von Seite der Gemeinde Steyr erfolgte Aufkündigung der von ihr mit den rekurrirenden Wirthen und Fleischern geschlossenen Verzehrungssteuer Abfindungsverträge rechtsgiltig oder ungiltig sey, ist eine rein privatrechtliche, und deßhalb nicht von der politischen sondern von der gerichtlichen Instanz im Grunde der bezüglichen Verträge zu entscheiden.

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