Ratsprotokoll vom 11. November 1860

Vorstehung anzuzeigen. Die von den Uebertretern dieser Anordnung sohin eingehobenen Straf- beträge werden nach Abzug eines Drittheils – als des dem Armenfonde gebürenden Steuerbetrages, welcher der Armen Instituts Rechnungsfüh- rung zuzuführen komt, – dem Anzeiger zuerkannt, und im Falle der von den Polizei Organen unter Mitwirkung des Wasenmei- sters vorgenommenen Haus Revi- sion zwischen letzterem und der Polizeiwache derart getheilt, daß der Wasenmeister für jeden unversteuert getroffenen Hund 1 fl und die Polizeiwachorgane gleichfalls 1 fl erhalten. 6073. Statthalterey Erlaß vom 27. Septbr. l.J. Z. 23313 pcto Aktivirung der Zimentierungs Stationen und Bericht über die Kostenbestrei- tung derselben. In Folge dieses hohen Erlaßes ist an die hochlöbliche k.k. Statthal- terey zu berichten, daß die Zimentierungs Station Steyr bereits seit 1. Novbr. 1859 in Wirksamkeit sey, daß bei selben alle vorgeschriebenen, vom Wiener

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