Ratsprotokoll vom 11. November 1860

Bedingungen schon in dem ersten Gemeinderaths-Beschluße vom 15. Juni als wesentlich betrachtet worden, wenn die Gemeinde überhaupt die Errichtung eines dritten Jahrganges unterneh- men sollte. Nachdem nun also die hohe Statthalterey sowohl, als auch das hohe Ministerium des Un- terrichtes die von der Stadtgemeinde Steyr angebothenen, für unser Budget sehr bedeutenden Opfer als nicht einmahl zur Errichtung eines dritten Jahrganges einer unselbständigen Realschule als genügend erklärt, hingegen die Stadtgemeinde Steyr die Ausstattung dieser Schule mit einer besonderen Direkzion als höchst nothwendig bezeichnen muß, ohne im Stande zu sein, die be- reits bewilligten Mittel noch wei- ters zu vermehren: so ergibt sich hier ein Conflict, dessen Lösung wohl am füglichsten dem durch die Entschließung seiner Majestät nun und wahrscheinlich demnächst einzuberufenden Landtage von Oberoesterreich überlassen wer- den dürfte.

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