Ratsprotokoll vom 11. November 1860

IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 6528. Das Expedit relationirt über die Bestimmung der Plätze und erfolgte Anheftung der 3 Rettungsboote. Ist eine entsprechende Kundmachung zu erlassen, mit welcher das Betretten, der Gebrauch und die Zueignung dieser Rettungsboote unter Androhung der hiernach zu verhängenden Strafen auf das strengste untersagt wird, sogleich zu erlassen, zu verlautbaren und insbesondere an den Uferplätzen zu affigiren. Das Polizeiamt und die Polizeiwachorgane erhalten hiemit die Weisung, die allgemeine Beachtung dieser wichtigen polizeilichen Anordnung unausgesetzt und sorgfältig zu überwachen und jede wie immer geartete Benützung dieser Rettungsboote zu einem anderen als den ausschließlichen Zweck der Lebensrettung eines Menschen strenge hintanzuhalten. 6683. Note des k.k. Bezirksbauamtes

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