Ratsprotokoll vom 19. Oktober 1860

dem Armenfonde. Bei den Betheilungen aus dem Armen-Instituts-Fonde war es in den früheren Jahren Gepflogenheit, daß sich diejenigen die einer solchen Betheilung bezüglich ihrer Armuth würdig zu sein glaubten, beim Gemeinderathe darum meldeten, wo sie dann in ein Verzeichniß aufgenommen und zu den regelmäßig von dem zu drei Monaten anberaumten Armen-CommissionsSitzungen, welche aus den Hochw. Pfarrseelsorgern, den Viertelmeistern und Armenvätern bestehend regelmäßig abgehalten, vorgeladen wurden. Bei diesen Sitzungen wurde dann immer von den Anwesenden nach der Persönlichkeit des Bittenden und seinen Verhältnissen bestimmt, ob und welche Armenportion derselbe erhalten solle. Da aber in neuerer Zeit diese Sitzungen in weiteren Zwischenräumen (oft von sechs Monaten) abgehalten wurden, so wurde es daher oft nothwendig, daß die Betheilung ohne auf eine

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