Ratsprotokoll vom 14. August 1860

oder selbst besorgen, welche natür- licher Weise über ihre getroffenen Bestimmungen und sonstiges Ver- fahren schuldig sind, der Stadtge- meinde vollkommene Rechenschaft zu geben, indem nur die Stadt- gemeinde gegenüber der k.k. Finanzbehörde verantwortlich bleibt, und diese sich nur an die Agenten wenden wird und kann; daher die aufgenohmenen Ab- findungsprotokolle mit den Herrn Huber und Krenklmüller, Vor- steher der Wirthskommune und den Herrn Kammerhofer und Pepöck, Vorsteher der Fleisch- hauer nach dem Willen der Stadt- gemeinde gekündet, respective jederzeit annullirt werden können, und die letztere jeder- zeit berechtigt sein muß, in die selbstständige Ausübung der ihr mit dem Verzehrungssteuer Abfindungsverträge eingeräum- ten Rechte eingetretten, um so mehr, als die dringend gebothene, vom Publikum allseitig gewunschene Durchführung der Abfindungen mit Berücksichtigung des Rechtes der ämtlichen Zuweisung und der in

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