Ratsprotokoll vom 14. August 1860

aufgenommenen Abfindungspro- tokolle wird der Import tarif- mäßig besteuert und nach den im Gesetze begründeten Vor- schriften vorgegangen. Während ein Theil der den Consumo vermittelnden Gewerbs- leute die Wohlthat der Abfindung durch Entrichtung eines Pauschal- betrages genießt, muß ein anderer Theil sich gegen seinen Willen der tarifmäßigen Be- steuerung unterziehen. Der Beistand dieses Verhältnißes hat bereits im Amte zu häu- figen Beschwerden der hierin betroffenen Gewerbsleute ge- führt, welche den Schutz ihres Gewerbsbetriebes nachsuchend, vorzüglich die Klage geltend machen, daß ihnen die so gewun- schene Abfindung verweigert werde. Die Ursachen hievon liegen klar am Tage. Indem ich alle anderen Wahr- nehmungen mit Stillschweigen übergehe, und die höheren Rück- sichten von meinem Standpunkte im Auge habe, drängt sich mir die Nothwendigkeit auf, jenen Zustand

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