Ratsprotokoll vom 25. Juli 1860

im Falle eines Unglückes davon Gebrauch machen zu können das traurige Ereignis der vergangenen Woche hat diese Frage neuerdings und dringender hervorgerufen und gewiß mit vollem Rechte, obwohl durch einen glücklichen Zufall dennoch zwei Rettungsboote augenblicklich zur Hand waren. Steyr am Vereinigungspunkte von zwei bedeutenden Flüssen gelegen, ist der Art von allen Seiten mit Wasser umgeben, daß sowohl die Stadt selbst, als auch die meisten Vorstädte in unmittelbarer Berührung mit dem Wasser sind. Der Verkehr sowohl bei als auf dem Wasser ist bekanntlich in Steyr ebenfalls ein sehr bedeutender, daher kann es sich täglich, ja sogar stündlich er- eignen, daß theils aus Zufall, theils aus Unvorsichtigkeit ein Menschenleben in Gefahr kommt, welches wahrscheinlich ge- rettet werden kann, wenn das Mittel zur Hand ist, wodurch die Rettung möglich wird.

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