Ratsprotokoll vom 25. Juli 1860

wenn sich der Unternehmer des- selben nicht vorhinein verpflichtet, ein bestimmtes Perzent des Rein- erträgnißes dem Armen Institute oder einer anderen hiesigen Humanitäts Anstalt zuzuwenden; – es solle ferners die nötige Vor- sorge getroffen werden, daß die Auf- schreibungen über die Erträgnisse dieses Unternehmens ordentlich geführt und von einem Amtsorgane überwacht werden; endlich es solle das dem Wohlthätig- keits Institute zukommende Er- trägniß an das Gemeindeamt abgeführt, von diesem seiner Be- stimmung zugeführt und sonach ver- öffentlicht werden. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 3987. Wegen Anschaffung von drei Ret- tungskähnen. Vortrag Es ist schon oft uns vielseitig die Frage aufgeworfen worden, warum in Steyr nicht mindestens ein Par Rettungskähne an geeigneten Stellen angebracht bestehen, um

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