Ratsprotokoll vom 25. Juli 1860

daß die von der hohen Statthalterey im Entwurfe herabgelangte Ge- schäftsordnung zur Nachachtung zu gelten habe, hielt ich mich an den Inhalt derselben gebunden, und in Vollziehung derselben verpflichtet gemäß § 9 den hierin vorgesehenen Fall nach Möglichkeit zu beseitigen. Der Abgang mehrerer Gemein- derathsmitglieder, und die aus bekannten Vollkommen gerecht- fertigten Gründen geraume Zeit durch die Sitzungsprotokolle konstatirte Abwesenheit meh- rerer Herrn Gemeinderäthe führten zur Wahrnehmung, daß bereits während meiner kurzen Amtsleitung Gemeinde- rathssitzungen, deren nur zwey im Monate anberaumt sind, wegen zufälliger Verhinderung stets aktiver Mitglieder in Frage gestellt waren, und bei dem Abgange eines einzigen Gemeinderathes die bereits ver- sammelte Mehrzahl nach fruchtlosen Zuwarten sich entfernen mußte. Diese Eventualität im Auge und von dem Wunsche geleitet, den Beirath

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