Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

veranlassen. Es ist selbstverständlich, daß vor der Entscheidung der hohen kk. Statthalterey über die Annahme oder Zurückweisung eines Gesuches um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes die noch fortbestehenden Amtsgeschäfte des den Austritt nachsuchenden Mitgliedes, von welchem derzeit noch unbekannt ist, ob ihm hohen Ortes der Austritt auch gestattet werde, von Seite des Gemeinderathes einer Würdigung zu unterziehen vollkommen unstatthaft sey. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3620. Erinnerung über die in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 15. Juni l.J. eingeleitete provisorische Bestellung eines Amtsdieners und Hausmeisters im Rathhause. Der löbliche Gemeinderath hat in der Sitzung vom 15. Juni l.J. die prov. Bestellung eines Individuums zu den Geschäften eines Amtsdieners und Hausmeisters gegen vierteljährige Kündigung beschlossen, und mich mit der Durchführung dieses Beschlußes betraut.

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