Ratsprotokoll vom 4. Juli 1860

veranlassen. Es ist selbstverständlich, daß vor der Entscheidung der hohen kk. Statt- halterey über die Annahme oder Zurückweisung eines Ge- suches um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes die noch fortbestehenden Amtsge- schäfte des den Austritt nach- suchenden Mitgliedes, von wel- chem derzeit noch unbekannt ist, ob ihm hohen Ortes der Aus- tritt auch gestattet werde, von Seite des Gemeinderathes einer Würdigung zu unterziehen vollkommen unstatthaft sey. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3620. Erinnerung über die in Ge- mäßheit des Gemeinderathsbe- schlußes vom 15. Juni l.J. einge- leitete provisorische Bestellung eines Amtsdieners und Haus- meisters im Rathhause. Der löbliche Gemeinderath hat in der Sitzung vom 15. Juni l.J. die prov. Bestellung eines Indivi- duums zu den Geschäften eines Amtsdieners und Hausmeisters gegen vierteljährige Kündigung beschlossen, und mich mit der Durch- führung dieses Beschlußes betraut.

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