Ratsprotokoll vom 1. Mai 1860

auf die indirekten Steuern zum Beschluße zu erheben und sonach in der Kundmachung vom 31. Oktober 1859 Z. 5125 u. 5398 diese Einzalung angeord- net hat. Aus diesem Grunde kann in das vorgelegte Begehren ge- mäß Beschluß vom heutigen Tage nicht eingegangen werden, und erhält die Wirthskommune mit Rücksicht auf den inzwischen abgeschlossen Verzehrungssteuer- Abfindungsvertrag die Wei- sung, den die Pauschalsumme treffenden Gemeindezuschlag allmonatlich anticipativ samt der k.k. Steuer bei dem städt. Kassaamte gegen Empfangsbe- stätigung zu erlegen, wozu unter Einem das Letztere auf Rubrik den Auftrag er- hält. 2228. Note der k.k. Finanz Bezirks Direktion Linz ddo. 20. April 1860 Z. 4320 womit der von der k.k. Finanz Landes Direktion Wien mit Erlaß vom 4. April 1860 Z. 8452/992 genehmigte Verzehrungs-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2