Ratsprotokoll vom 1. Mai 1860

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 1. Mai 1860 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Kreisstadt Steyr am 1. Mai 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Amort, Millner, Mayr, Unzeittig, Vogl, Vögerl, Dr. Spängler, Heindl Anton, Sandböck, Rom. v. Jäger, Stigler und Engl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Krenklmüller, Harazmüller, Edelbauer, Heindl Michael, Haas, Eysn und Nutzinger. Herr Bürgermeister trägt vor: 2305. Kreisbehördl. Intimation des hohen Statthalterey Praes. Erlaßes womit die Dienstes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl genehmigend zur Kenntniß genohmen wird, und die prov. Führung der Bürgermeisterstelle dem Vize Bürgermeister Herrn Anton Haller zu übertragen befunden wurde. In Folge der angenommenen Dienstes-Resignation votirt der Gemeinderath in der heutigen Sitzung den abtrettenden Herrn Bürgermeister Anton Gaffl einhelligen Dank für die der Gemeinde gelei- steten Dienste und seine ge- meinnützigen Bestrebungen, und beschließt über Antrag des

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Kreisstadt Steyr am 1. Mai 1860 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller, und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Amort, Millner, Mayr, Unzeittig, Vogl, Vögerl, Dr. Spängler, Heindl Anton, Sandböck, Rom. v. Jäger, Stigler und Engl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Krenklmüller, Harazmüller, Edelbauer, Heindl Michael, Haas, Eysn und Nutzinger. Herr Bürgermeister trägt vor: 2305. Kreisbehördl. Intimation des hohen Statthalterey Praes. Erlaßes womit die Dienstes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl genehmigend zur Kenntniß genohmen wird, und die prov. Führung der Bürgermeisterstelle dem Vize Bürgermeister Herrn Anton Haller zu übertragen befunden wurde. In Folge der angenommenen Dienstes-Resignation votirt der Gemeinderath in der heutigen Sitzung den abtrettenden Herrn Bürgermeister Anton Gaffl einhelligen Dank für die der Gemeinde geleisteten Dienste und seine gemeinnützigen Bestrebungen, und beschließt über Antrag des

Vorsitzenden, daß ihm derselbe unmittelbar nach der Sitzung in Corporation dargebracht werde. ad 2305. Intim. Dekret der k.k. Kreisbehörde vom 24. April l.J. Z. 101/Pr. womit der hohe Ministerial Erlaß vom 17. April l.J. Z. 11518, welcher die Annahme der Dienstes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, und die prov. Uebertragung der Bürgermeisterstelle an den Vizebürgermeister Anton Haller verordnet, bekannt gegeben wird. Vortrag Verehrte Herrn und Mitbürger dieser Versammlung! In Folge der eingetretenen Verhältnisse mit der provisorischen Leitung der Gemeindeverwaltung hohen Orts betraut, habe ich es für eine Ehrensache gehalten, diese Funktionen zu übernehmen, und mir das Gelöbniß gemacht, meine Pflichten gegenüber der hohen Regierung und dem löblichen Gemeinderathe mit Gewissenhaftigkeit und endlichen Willen zu erfüllen. Ich werde dieß jedoch nur dann

Vorsitzenden, daß ihm derselbe unmittelbar nach der Sitzung in Corporation dargebracht werde. ad 2305. Intim. Dekret der k.k. Kreisbehörde vom 24. April l.J. Z. 101/Pr. womit der hohe Ministerial Erlaß vom 17. April l.J. Z. 11518, welcher die Annahme der Dienstes Resignation des Herrn Bürgermei- sters Anton Gaffl, und die prov. Uebertragung der Bürgermei- sterstelle an den Vizebürgermei- ster Anton Haller verordnet, bekannt gegeben wird. Vortrag Verehrte Herrn und Mitbürger dieser Versammlung! In Folge der eingetretenen Ver- hältnisse mit der provisorischen Leitung der Gemeindeverwaltung hohen Orts betraut, habe ich es für eine Ehrensache gehalten, diese Funktionen zu übernehmen, und mir das Gelöbniß gemacht, meine Pflichten gegenüber der hohen Regierung und dem löblichen Gemeinderathe mit Gewissenhaf- tigkeit und endlichen Willen zu erfüllen. Ich werde dieß jedoch nur dann

können, wenn Sie, verehrte Herrn, mir Ihnen so nothwendigen Beistand und Ihre thätige Mit- wirkung leihen. Durch einen Zeitraum von länger als 10 Jahren, als ich die Ehre habe ein Mitglied dieser ehrenwerthen Versammlung zu sein, haben Sie mir durch Ihre aufopfernde Hingebung, Ihren uneigennützigen Gemeinsinn für das eine Ziel, die Förderung des allgemeinen Besten, eine hohe Achtung und ein unerschütter- liches Vertrauen eingeflößt. Soll ich nun, zum Vollzugsorgan berufen, meiner schwierigen Aufgabe halbwegs gewachsen sein, muß auch Ihr Vertrauen mir zur Seite stehen, da eine segens- reiche Wirksamkeit nur in dem einträchtigen Zusammengehen sich denken läßt. Um dieses mir unerläßliche und ehrenvolle vertrauen, verehrte Herrn bitte ich Sie, und setze Ihnen dagegen in diesem ersten Augenblicke zum Pfande die Versicherung ein, daß ich mit der ganzen Willenskraft eines

können, wenn Sie, verehrte Herrn, mir Ihnen so nothwendigen Beistand und Ihre thätige Mitwirkung leihen. Durch einen Zeitraum von länger als 10 Jahren, als ich die Ehre habe ein Mitglied dieser ehrenwerthen Versammlung zu sein, haben Sie mir durch Ihre aufopfernde Hingebung, Ihren uneigennützigen Gemeinsinn für das eine Ziel, die Förderung des allgemeinen Besten, eine hohe Achtung und ein unerschütterliches Vertrauen eingeflößt. Soll ich nun, zum Vollzugsorgan berufen, meiner schwierigen Aufgabe halbwegs gewachsen sein, muß auch Ihr Vertrauen mir zur Seite stehen, da eine segensreiche Wirksamkeit nur in dem einträchtigen Zusammengehen sich denken läßt. Um dieses mir unerläßliche und ehrenvolle vertrauen, verehrte Herrn bitte ich Sie, und setze Ihnen dagegen in diesem ersten Augenblicke zum Pfande die Versicherung ein, daß ich mit der ganzen Willenskraft eines

ordentlichen Mannes bestrebt sein werde, demselben nach besten Wissen und Gewissen zu entsprechen. Ich wende mich insbesondere an die Herrn Referenten, und an Sie, verehrter Herr Sekretär, als den ersten Beamten der Gemeinde, dessen ausgezeichneter Dienstleistung wir schon so vieles zu danken haben, nur die unentbehrliche Unterstützung angedeihen zu lassen. Und so lassen Sie uns denn, Hand in Hand, gestützt auf gegenseitiges Vertrauen an die Geschäfte gehen, welche ich mit der heutigen Sitzung als der getreuliche Vollstrecker Ihres gesetzmäßigen Willens, und Ihre gesetzmäßigen Beschlüße beginnen. Hierauf wurden von dem Vorsitzenden die folgenden Anträge gestellt. Der löbl. Gemeinderath wolle für den Fall meiner Verhinderung einen Stellvertretter ernennen, welcher der hohen k.k. Statthalterey zur Bestätigung bekannt zu geben ist. Wurde mittelst schriftlicher Stimmgebung einhellig Herr

ordentlichen Mannes bestrebt sein werde, demselben nach besten Wissen und Gewissen zu entsprechen. Ich wende mich insbesondere an die Herrn Referenten, und an Sie, verehrter Herr Sekretär, als den ersten Beamten der Gemeinde, dessen ausgezeichneter Dienstleistung wir schon so vieles zu danken haben, nur die unent- behrliche Unterstützung ange- deihen zu lassen. Und so lassen Sie uns denn, Hand in Hand, gestützt auf gegenseitiges Vertrauen an die Geschäfte gehen, welche ich mit der heutigen Sitzung als der getreuliche Vollstrecker Ihres gesetzmäßigen Willens, und Ihre gesetzmäßigen Beschlüße beginnen. Hierauf wurden von dem Vor- sitzenden die folgenden Anträge gestellt. Der löbl. Gemeinderath wolle für den Fall meiner Verhin- derung einen Stellvertretter ernennen, welcher der hohen k.k. Statthalterey zur Bestätigung bekannt zu geben ist. Wurde mittelst schriftlicher Stimmgebung einhellig Herr

Gemeinderath Lechner als Bürgermeister Stellvertreter erwählt, der sich zur Uebernahme dieser Funktionen in dem bezeich- neten Falle erklärte, wovon einer hohen Statthalterey zum Behufe der Bestätigung mittelst Bericht die Anzeige zu erstatten ist. Nachdem die bisherige Abhal- tung der Gemeinderaths Sitzun- gen eine unbestimmte war, so wolle nach § 83 der Gemeinde- Ordnung die künftige Anbe- raumung derselben betreffs der Anzeige an die hohe k.k. Statthalterey festgesetzt werden. Wurde für jeden 1. u 3. Mittwoch jeden Monats die Ab- haltung einer Gemeinderaths- Sitzung festgesetzt, wozu die Mitglieder mittelst Currende jedesmahl einzuladen sind, und wovon die hohe k.k. Statthalterey in die Kenntniß zu setzen ist. Es solle das in der künftigen Gemeinde Ordnung aufgestellte Prinzip, welches die Executive des Bürgermeisters in die Hand eines Kollegiums, Stadtrath bezeichnet, legt, in Gemäßheit des § 111 der Gemeinde Ordnung

Gemeinderath Lechner als Bürgermeister Stellvertreter erwählt, der sich zur Uebernahme dieser Funktionen in dem bezeichneten Falle erklärte, wovon einer hohen Statthalterey zum Behufe der Bestätigung mittelst Bericht die Anzeige zu erstatten ist. Nachdem die bisherige Abhaltung der Gemeinderaths Sitzungen eine unbestimmte war, so wolle nach § 83 der GemeindeOrdnung die künftige Anberaumung derselben betreffs der Anzeige an die hohe k.k. Statthalterey festgesetzt werden. Wurde für jeden 1. u 3. Mittwoch jeden Monats die Abhaltung einer GemeinderathsSitzung festgesetzt, wozu die Mitglieder mittelst Currende jedesmahl einzuladen sind, und wovon die hohe k.k. Statthalterey in die Kenntniß zu setzen ist. Es solle das in der künftigen Gemeinde Ordnung aufgestellte Prinzip, welches die Executive des Bürgermeisters in die Hand eines Kollegiums, Stadtrath bezeichnet, legt, in Gemäßheit des § 111 der Gemeinde Ordnung

durch die Aufstellung eines permanenten Comites aus Mitgliedern des Gemeinderathes zur Geltung zu bringen, um die zu verhandelnden Gegenstände spruchreif auszuarbeiten und zur Antragstellung vorzubereiten. Der Gemeinderath genehmigt dieses Prinzip, und hat durch schriftliche Abstimmung zu Mitgliedern dieses Comites die Herrn Gemeinderäthe: Amort, Dr. Spängler, Eduard Mayr, und Johann Millner bestimmt, welches sonach mit dem Bürgermeister, dessen Stellvertretter und dem Herrn Sekretär aus 7 Mitgliedern besteht, sich allwöchentlich am Dienstag Nachmittags 4 Uhr versammelt, und sich über die Geschäftszutheilung der Referate und der Abgränzung ihres Wirkungskreises gegenüber dem Gemeinderathe zur Erzielung des einfachsten Geschäftsganges in einem ihm vorzulegenden Entwurfe verständigen wird, welcher nach erhaltener Annahme dem Gemeinderathe zur Schlußfassung

durch die Aufstellung eines permanenten Comites aus Mit- gliedern des Gemeinderathes zur Geltung zu bringen, um die zu verhandelnden Ge- genstände spruchreif auszuar- beiten und zur Antragstellung vorzubereiten. Der Gemeinderath genehmigt dieses Prinzip, und hat durch schriftliche Abstimmung zu Mit- gliedern dieses Comites die Herrn Gemeinderäthe: Amort, Dr. Spängler, Eduard Mayr, und Johann Millner bestimmt, welches sonach mit dem Bür- germeister, dessen Stellvertret- ter und dem Herrn Sekretär aus 7 Mitgliedern besteht, sich allwöchentlich am Dienstag Nachmittags 4 Uhr versammelt, und sich über die Geschäftszu- theilung der Referate und der Abgränzung ihres Wirkungs- kreises gegenüber dem Gemein- derathe zur Erzielung des ein- fachsten Geschäftsganges in einem ihm vorzulegenden Ent- wurfe verständigen wird, welcher nach erhaltener Annahme dem Gemeinderathe zur Schlußfassung

in Vorlage gebracht wird. Es ist zu constatiren, ob nach der Geschäftsordnung vom 18. Merz 1851 vorzugehen ist. Wurde beschlossen, nachdem die Eintheilung in Sectionen faktisch nicht bestand, jene nach Referaten auf Grundlage der Gemeinde- ordnung festzuhalten, und sich hiebey nach der von der hohen Statthalterey für die entworfene künftige Gemeindeordnung herabgelangten Geschäftsordnung zu benehmen. Die hohe k.k. Statthalterey übermittelt zu der im Februar l.J. kommissionell berathenen Ge- meindeordnung der l.f. Stadt Steyr den Entwurf der bezüglichen Geschäfts Ordnung. Wird nach Vorlesung sämtlicher Paragrafe sowohl der Geschäfts- Ordnung für den Gemeinderath als auch jene für den Stadtrath einhellig angenommen, und der hohen k.k. Statthalterey mittelst Bericht in Wiedervorlage ge- bracht. 1870. Dienstes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. Nachdem das hohe k.k. Ministerium des Innern mit Erlaße vom

in Vorlage gebracht wird. Es ist zu constatiren, ob nach der Geschäftsordnung vom 18. Merz 1851 vorzugehen ist. Wurde beschlossen, nachdem die Eintheilung in Sectionen faktisch nicht bestand, jene nach Referaten auf Grundlage der Gemeindeordnung festzuhalten, und sich hiebey nach der von der hohen Statthalterey für die entworfene künftige Gemeindeordnung herabgelangten Geschäftsordnung zu benehmen. Die hohe k.k. Statthalterey übermittelt zu der im Februar l.J. kommissionell berathenen Gemeindeordnung der l.f. Stadt Steyr den Entwurf der bezüglichen Geschäfts Ordnung. Wird nach Vorlesung sämtlicher Paragrafe sowohl der GeschäftsOrdnung für den Gemeinderath als auch jene für den Stadtrath einhellig angenommen, und der hohen k.k. Statthalterey mittelst Bericht in Wiedervorlage gebracht. 1870. Dienstes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl. Nachdem das hohe k.k. Ministerium des Innern mit Erlaße vom

17. April l.J. Z. 11518 die Dienstes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl genehmigend zur Kenntniß genohmen hat, so erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die Funktions Zulage desselben mit Ende des Monats April einzustellen. 2161. Eduard Hensel, um pachtweise Ueberlassung des städt. Theaters für die Saison 1860/61. Ist die Verpachtung des städt. Theaters für die Saison 1860–1861 mittelst kurzer Ausschreibung in dem Wiener Fremdenblatte und der Presse ganz nach den Vorgang im Jahre 1858 einzuleiten, und Herrn Eduard Hensel auf seine Zuschrift vom 15. April 1860 Z. 2161 hievon mittelst Erledigung durch den Magistrat Wien zu verständigen. 434. Conto des Johann Harazmüller pr. 107 fl 52 xr für gelieferten Kalk zur Stadtkommune. Dem Kassaamte zur Zalung. 379. Rev. Conto des Johann Hefner pr. 44 fl 41 xr

17. April l.J. Z. 11518 die Dien- stes Resignation des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl genehmigend zur Kenntniß genohmen hat, so erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, die Funktions Zulage desselben mit Ende des Monats April einzustellen. 2161. Eduard Hensel, um pachtweise Ueberlassung des städt. Thea- ters für die Saison 1860/61. Ist die Verpachtung des städt. Theaters für die Saison 1860–1861 mittelst kurzer Ausschreibung in dem Wiener Fremdenblatte und der Presse ganz nach den Vorgang im Jahre 1858 einzuleiten, und Herrn Eduard Hensel auf seine Zu- schrift vom 15. April 1860 Z. 2161 hievon mittelst Erledi- gung durch den Magistrat Wien zu verständigen. 434. Conto des Johann Harazmüller pr. 107 fl 52 xr für gelieferten Kalk zur Stadtkommune. Dem Kassaamte zur Zalung. 379. Rev. Conto des Johann Hefner pr. 44 fl 41 xr

für gelieferten Schotter. Dem Kassaamte zur Zalung. 518. Conto des Karl Fetzgruber pr. 5 fl 40 xr für Spenglerarbeiten. Dem Kassaamte zur Zalung. 1256. Conto des Kohlkommunität pr. 114 fl 93 xr für gelieferte Ladengattungen. Dem Kassaamte zur Zalung. 1144. Rev. Conto des Johann Landerl, pr. 21 fl Ö.W. für gelieferte 7 Stck. Duftsteine. Dem Kassaamte zur Zalung. 1343. Conto des Peter Puxkandl pr. 85 fl 30 xr für Tischlerarbeiten. Dem Kassaamte zur Zalung. 1760. Conto der Elisabeth Berger pr. 320 fl für geliefertes Bruckholz. Dem Kassaamte zur Zalung. 1759. Conto des Georg Millner pr. 6 fl 81 xr für abgegebene Nägel und Mauereisen. Dem Kassaamte zur Zalung. 1875. Conto des Josef Zierer pr. 37 fl 44 xr für Verfertigung der Polizei- Montur. Dem Kassaamte zur Zalung. 1727. Michael Reschauers Conto pr. 61 fl 74 xr für geliefertes Tuch zur Polizei- Montur. Dem Kassaamte zur Zalung mit 61 fl 74 xr.

für gelieferten Schotter. Dem Kassaamte zur Zalung. 518. Conto des Karl Fetzgruber pr. 5 fl 40 xr für Spenglerarbeiten.Dem Kassaamte zur Zalung. 1256. Conto des Kohlkommunität pr. 114 fl 93 xr für gelieferte Ladengattungen.Dem Kassaamte zur Zalung. 1144. Rev. Conto des Johann Landerl, pr. 21 fl Ö.W. für gelieferte 7 Stck. Duftsteine. Dem Kassaamte zur Zalung. 1343. Conto des Peter Puxkandl pr. 85 fl 30 xr für Tischlerarbeiten. Dem Kassaamte zur Zalung. 1760. Conto der Elisabeth Berger pr. 320 fl für geliefertes Bruckholz.Dem Kassaamte zur Zalung. 1759. Conto des Georg Millner pr. 6 fl 81 xr für abgegebene Nägel und Mauereisen. Dem Kassaamte zur Zalung. 1875. Conto des Josef Zierer pr. 37 fl 44 xr für Verfertigung der PolizeiMontur. Dem Kassaamte zur Zalung. 1727. Michael Reschauers Conto pr. 61 fl 74 xr für geliefertes Tuch zur PolizeiMontur. Dem Kassaamte zur Zalung mit 61 fl 74 xr.

1728. Conto des Michael Reschauer pr 60 fl 65 xr für geliefertes Tuch zur Polizei Montur. Dem Kassaamte zur Zalung. 1922. Stadtkaßier Willner, berichtet ad Num. 1795 über die realisirte Subscription bei dem neuen Staatslotterie Anlehen für die Stadtkommune mit 2000 fl. Wird unter Hinweis auf den Auftrag vom 20. April 1860 zur Nachricht genommen. 2104. Die Fleischer Kommune in Steyr um Bewilligung eines mindestens 15 % Nachlaßes an dem von der Verzehrungssteuer zu entrichtenden Gemeindezuschlages. Den Herrn Gesuchstellern wird auf diese Eingabe erinnert, daß der Gemeinderath bei Berathung und Feststellung des Jahres Voranschlages pro 1860 zur Deckung der unabweisbaren Auslagen die Einhebung einer 20 % Umlage auf die indirekten Steuern zum Beschluße erhoben, und in der Kundmachung vom 31. Oktbr. 1859 Z. 5125 u. 5398 diese Einzalung

1728. Conto des Michael Reschauer pr 60 fl 65 xr für geliefertes Tuch zur Polizei Montur. Dem Kassaamte zur Zalung. 1922. Stadtkaßier Willner, berichtet ad Num. 1795 über die realisirte Subscription bei dem neuen Staats- lotterie Anlehen für die Stadt- kommune mit 2000 fl. Wird unter Hinweis auf den Auftrag vom 20. April 1860 zur Nachricht genommen. 2104. Die Fleischer Kommune in Steyr um Bewilligung eines min- destens 15 % Nachlaßes an dem von der Verzehrungssteuer zu entrichtenden Gemeinde- zuschlages. Den Herrn Gesuchstellern wird auf diese Eingabe er- innert, daß der Gemeinde- rath bei Berathung und Feststellung des Jahres Voran- schlages pro 1860 zur Deckung der unabweisbaren Auslagen die Einhebung einer 20 % Umlage auf die indirekten Steuern zum Beschluße erhoben, und in der Kundmachung vom 31. Oktbr. 1859 Z. 5125 u. 5398 diese Einzalung

angeordnet hat. Aus diesem Grunde kann in das vorgelegte Begehren gemäß Beschluß vom heutigen Tage nicht eingegangen werden, und erhält die Fleischer Kommune mit Rücksicht auf den inzwischen abgeschlossenen Verzehrungssteu- er Abfindungsvertrag die Weisung, den die Pauschalsumme treffenden 20 % Gemeindezuschlag allmonatlich anticipativ samt der k.k. Steuer bei dem städt. Kassaamte gegen Empfangsbestätigung zu erlegen, wovon unter Einem das Letztere auf Rubrik ange- wiesen wird. 2292. Die Wirthskammer von Steyr um Nachlaß des von der Ver- zehrungssteuer zu entrichtenden städtischen Zuschlages oder um Mäßigung desselben auf 5 %. Den Herrn Gesuchstellern wird auf diese Eingabe erinnert, daß der Gemeinderath bey Berathung und Feststellung des Jahres Voranschlages pro 1860 zur Deckung des Abganges in die unabweisbare Nothwendig- keit versetzt war, die 20 % Umlage

angeordnet hat. Aus diesem Grunde kann in das vorgelegte Begehren gemäß Beschluß vom heutigen Tage nicht eingegangen werden, und erhält die Fleischer Kommune mit Rücksicht auf den inzwischen abgeschlossenen Verzehrungssteuer Abfindungsvertrag die Weisung, den die Pauschalsumme treffenden 20 % Gemeindezuschlag allmonatlich anticipativ samt der k.k. Steuer bei dem städt. Kassaamte gegen Empfangsbestätigung zu erlegen, wovon unter Einem das Letztere auf Rubrik angewiesen wird. 2292. Die Wirthskammer von Steyr um Nachlaß des von der Verzehrungssteuer zu entrichtenden städtischen Zuschlages oder um Mäßigung desselben auf 5 %. Den Herrn Gesuchstellern wird auf diese Eingabe erinnert, daß der Gemeinderath bey Berathung und Feststellung des Jahres Voranschlages pro 1860 zur Deckung des Abganges in die unabweisbare Nothwendigkeit versetzt war, die 20 % Umlage

auf die indirekten Steuern zum Beschluße zu erheben und sonach in der Kundmachung vom 31. Oktober 1859 Z. 5125 u. 5398 diese Einzalung angeordnet hat. Aus diesem Grunde kann in das vorgelegte Begehren gemäß Beschluß vom heutigen Tage nicht eingegangen werden, und erhält die Wirthskommune mit Rücksicht auf den inzwischen abgeschlossen VerzehrungssteuerAbfindungsvertrag die Weisung, den die Pauschalsumme treffenden Gemeindezuschlag allmonatlich anticipativ samt der k.k. Steuer bei dem städt. Kassaamte gegen Empfangsbestätigung zu erlegen, wozu unter Einem das Letztere auf Rubrik den Auftrag erhält. 2228. Note der k.k. Finanz Bezirks Direktion Linz ddo. 20. April 1860 Z. 4320 womit der von der k.k. Finanz Landes Direktion Wien mit Erlaß vom 4. April 1860 Z. 8452/992 genehmigte Verzehrungs-

auf die indirekten Steuern zum Beschluße zu erheben und sonach in der Kundmachung vom 31. Oktober 1859 Z. 5125 u. 5398 diese Einzalung angeord- net hat. Aus diesem Grunde kann in das vorgelegte Begehren ge- mäß Beschluß vom heutigen Tage nicht eingegangen werden, und erhält die Wirthskommune mit Rücksicht auf den inzwischen abgeschlossen Verzehrungssteuer- Abfindungsvertrag die Wei- sung, den die Pauschalsumme treffenden Gemeindezuschlag allmonatlich anticipativ samt der k.k. Steuer bei dem städt. Kassaamte gegen Empfangsbe- stätigung zu erlegen, wozu unter Einem das Letztere auf Rubrik den Auftrag er- hält. 2228. Note der k.k. Finanz Bezirks Direktion Linz ddo. 20. April 1860 Z. 4320 womit der von der k.k. Finanz Landes Direktion Wien mit Erlaß vom 4. April 1860 Z. 8452/992 genehmigte Verzehrungs-

Steuer-Abfindungsvertrag pro II. Semester 1860 und des Militär Jahres 1861 übermit- telt wird. In Gemäßheit des Gemeinderaths Beschlußes vom 20. April 1860 Z. 2228 mit welchem der von Herrn Bür- germeister Anton Gaffl mit der k.k. Finanzbehörde abgeschlossene Verzehrungssteuer Abfindungs- Vertrag für den II. Semester 1860, und bedingt für das Verwaltungs- jahr 1861 rücksichtlich der Verzehrungs- steuer der Wirthe und Fleischer mit 6510 fl und weiteren 13.020 fl samt entfallendem Kriegszuschlage seine nachträgliche Genehmigung ertheilte, erhält das städt. Kassaamt hie- mit die Anweisung zur Einhebung der Verzehrungssteuer der Wirthe von dem Vorsteher der Wirthskom- mune Herrn Leopold Huber für den II. Semester 1860 im Betrage von 2200 fl samt 20 % Kriegszuschlag pr. 440 fl Zusammen 2640 fl Ferners samt der von dieser Ver- zehrungssteuer abzüglich des Kriegszuschlages entfallenden 20 % Gemeinde Umlage sowie zur Einhebung der Verzehrungssteuer

Steuer-Abfindungsvertrag pro II. Semester 1860 und des Militär Jahres 1861 übermittelt wird. In Gemäßheit des Gemeinderaths Beschlußes vom 20. April 1860 Z. 2228 mit welchem der von Herrn Bürgermeister Anton Gaffl mit der k.k. Finanzbehörde abgeschlossene Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag für den II. Semester 1860, und bedingt für das Verwaltungsjahr 1861 rücksichtlich der Verzehrungssteuer der Wirthe und Fleischer mit 6510 fl und weiteren 13.020 fl samt entfallendem Kriegszuschlage seine nachträgliche Genehmigung ertheilte, erhält das städt. Kassaamt hiemit die Anweisung zur Einhebung der Verzehrungssteuer der Wirthe von dem Vorsteher der Wirthskommune Herrn Leopold Huber für den II. Semester 1860 im Betrage von 2200 fl samt 20 % Kriegszuschlag pr. 440 fl Zusammen 2640 fl Ferners samt der von dieser Verzehrungssteuer abzüglich des Kriegszuschlages entfallenden 20 % Gemeinde Umlage sowie zur Einhebung der Verzehrungssteuer

der Fleischer für den II. Semester 1860 mit 4310 fl samt 20 % Kriegszuschlage pr. 862 fl zusammen 5172 fl. Ferners samt der von dieser Verzehrungssteuer abzüglich des Kriegszuschlages entfallenden 20 % GemeindeUmlage von dem Vorsteher der Fleischer Kommune Herrn Franz Pepöck – in monatlichen vorhinein verfallenden Raten mit dem Beifügen, daß vor Ablauf dieses Verwaltungsjahres bezüglich der Einhebung der Verzehrungssteuer pro 1861 die weitere Weisung erfolgen wird. A. Haller Johann Amort Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer

der Fleischer für den II. Semester 1860 mit 4310 fl samt 20 % Kriegszuschlage pr. 862 fl zusammen 5172 fl. Ferners samt der von dieser Verzehrungssteuer abzüg- lich des Kriegszuschlages entfallenden 20 % Gemeinde- Umlage von dem Vorsteher der Fleischer Kommune Herrn Franz Pepöck – in monatlichen vorhinein verfallenden Raten mit dem Beifügen, daß vor Ablauf dieses Verwaltungs- jahres bezüglich der Einhebung der Verzehrungssteuer pro 1861 die weitere Weisung er- folgen wird. A. Haller Johann Amort Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer

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