Ratsprotokoll vom 20. März 1860

um Auftrag wieviel Brenn- holz dem Zimentirungsamte auf Kosten der Gemeinde und wie viel auf den Bezirk in Ver- rechnung gebracht werden darf. Nachdem die Stadtgemeinde die Kosten der Erhaltung des Zimen- tirungsamtes, zu denen sie eben- so wie die übrigen Gemeinden des Zimentirungsbezirkes nach dem Steuergulden konkur- rirt, und zu welchem Kosten auch die der Beheitzung der Amtslo- kalität zählen, gegen Legung der Rechnung zu bestreiten übernommen hat, so erhält das städt. Bauamt bei dem Umstan- de, als in dem von der Stadtgemein- de für die vollständige Beistellung dieses Amtslokales vorläufig angesetzten Betrage von jährlich 50 fl ÖW auch die Beheitzung des selben inbegriffen ist, – die Weisung, das für das Zimen- tirungsamt benöthigte Brenn- holz aus dem städt. Holzvorrathe an selbes zu verabfolgen. Hievon ist das städt. Bauamt, das Zimentirungsamt, das Expedit und die städt. Rechnungs- Revision rathschlägig zu verständigen.

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