Ratsprotokoll vom 20. März 1860

um Auftrag wieviel Brennholz dem Zimentirungsamte auf Kosten der Gemeinde und wie viel auf den Bezirk in Verrechnung gebracht werden darf. Nachdem die Stadtgemeinde die Kosten der Erhaltung des Zimentirungsamtes, zu denen sie ebenso wie die übrigen Gemeinden des Zimentirungsbezirkes nach dem Steuergulden konkurrirt, und zu welchem Kosten auch die der Beheitzung der Amtslokalität zählen, gegen Legung der Rechnung zu bestreiten übernommen hat, so erhält das städt. Bauamt bei dem Umstande, als in dem von der Stadtgemeinde für die vollständige Beistellung dieses Amtslokales vorläufig angesetzten Betrage von jährlich 50 fl ÖW auch die Beheitzung des selben inbegriffen ist, – die Weisung, das für das Zimentirungsamt benöthigte Brennholz aus dem städt. Holzvorrathe an selbes zu verabfolgen. Hievon ist das städt. Bauamt, das Zimentirungsamt, das Expedit und die städt. RechnungsRevision rathschlägig zu verständigen.

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