Ratsprotokoll vom 10. Mai 1859

Dekret mit dem auszufertigen, daß er diese Woche einzuziehen und am 15. Mai d.J. seine Stelle anzutretten hat. Eine Instruktion ist ihm nachträglich auszufolgen. Ferner erhält die Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung den Auftrag, für die dem Roman Huber verliehene Bürgerpfründe mit täglich 15 xr Ö.W. und seinem Weibe eine Bruderhauspfründe mit 12 xr Ö.W. welche ihnen mit ihrer Anstellung nach gemeinderäthlichen Beschluß zu verleihen sind, vom 15. Mai angefangen auszubezalen. 2239. Protokoll ad Num. 1809 mit dem Todtenprokurator Josef Donke in Betreff der bestimmten Leichentragergebüren. Zu dem gemeinderäthlichen Beschluße vom 8. April d.J. Z. 1809 womit der Pauschalbetrag für die Armenleichenträger pr. 24 fl jährlich, vom 1. Mai d.J. gänzlich aufgehoben, dagegen eine Trägergebühr für jede Leiche, welche von den Armenträgern in den Friedhof getragen wird, mit 1 fl 47 xr Ö.W. bewilliget wird, wird nachträglich noch hinzugefügt und genehmiget, daß für das jedesmalige

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2