Ratsprotokoll vom 22. März 1859

dieses gesetzlichen Befugnisses eine Gewerbstörung begründet würde. Wegen Bemessung der Erwerbsteuer hat sich Gesuchstellerin hieramts zu melden. 163. Rosa Gruber um Besitzanschreibung der ihr nun eigenthümlichen, von dem hiesigen bürgerl. Handelsmanne Herrn Andreas Pramendorfer erkauften und im Markthüttenprotokolle folio 107 aufscheinenden Markthütte. Auf Grund des Kaufvertrages vom 18. Oktbr. 1858 in Originali wird das Eigenthumsrecht auf die im städt. Markthütten Protokolle folio 107 innliegende Markthütte No. 54 alt und 124 neu mit 6 Schuh 3 Zoll breite und 13 Schuh Länge um den Kaufpreis von 100 fl gegen Erlag der beim städt. Kassaamte zu entrichtenden Eintragungstaxe pr. 10 fl 24 xr Ö.W. zu Gunsten der Frau Rosa Gruber eingetragen. Hievon werden die Markthütten Protokollführung zum Vollzuge

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