Ratsprotokoll vom 22. März 1859

ein Handelsbefugniß in Wels in eigener Person betreibt. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an Eine hohe k.k. Statt- halterey offen, der jedoch binnen 4 Wochen angemeldet und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden müßte. 1776. Anna Bellet, Hausbesitzerin No. 305 in Ennsdorf um Verlei- hung eines pers. Zwirnler- befugnisses. Der Gesuchstellerin Frau Anna Bellet wird hiemit die Bewilligung ertheilt, sich mit dem freigegebenen Handel mit Zwirn, leinenen Bän- dern und Baumwollgarne sowie mit dem Verschleiß daraus selbst verfertigter Waaren, als: Strüm- pfe, Häubchen und Leibchen im Stadtbezirke Steyr beschäftigen zu können, wobei bemerkt wird, daß nach den Regierungs Entschei- dungen vom 13. Febr. 1829 Z. 1769 und 26. April 1832 Z. 11221 obiger Handel auf selbsterzeugten Zwirn und Bändern sowie auf selbstge- sponnenes Baumwollgarne be- schränkt ist, und jede Ausdehnung

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