Ratsprotokoll vom 22. März 1859

Holz und Licht dann für den Mann eine Bürgerpfründe für das Weib eine Bruder- hauspfründe verbunden ist, da- gegen aber gefordert wird, daß der Bewerber für diese Stelle verheurathet und im vorgerückten Alter sey, die Eigenschaft Ar- muth und Erwerbsunfähigkeit für Verleihung der Pfründe be- sitzen, übrigens aber ein ordent- liches rechtschaffenes und moralisches Leben und die Fähigkeit des Le- sens und Schreibens nachzuweisen haben. Die Gesuche um diese Stelle sind bis 15. April l.J. einzureichen und in Vorlage zu bringen; die neue Stelle ist bis 1. May d.J. anzutretten. Josef Wagner ist von seiner Enthebung und Versetzung in den Ruhestand vom obigen Tage an, mit geeigneten Dekret zu ver- ständigen, sowie das Expedit für erwähnte Verlautbarung zu sorgen hat. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Refrt. Sekretär Aichinger. 1308. Indors. der k.k. Kreisbehörde

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