Ratsprotokoll vom 31. August 1858

jede Wahrnehmung, welche nach seiner Meinung im BauamtsGeschäfte nothwendig macht, sogleich im Gemeindeamte die Anzeige zu erstatten, so wie die Anordnungen dieses Amtes pünktlich zu vollziehen; – er führt die städt. Bauamtsrechnung, – so wie ein Journal über alle das Bauamt treffenden Anschaffungen in fortlaufenden Ordnung mit dem Namen des Lieferanten, Gattung der Arbeit akkordirten Preis – und Zeit der Herstellung – rubrizirt. Der Bauamts Inspizient und der Baureferent werden nebst dem Bauverwalter zu jeder BauCommißion beigezogen. Dem Bauamts Inspizienten direkt untergeordnet ist der Bauamtsschaffer, welcher von diesem seine Befehle empfängt. d. Das Polizeiamt besorgt das Conscriptions-Rekrutirungs-Einquartierungs-Vorspanns-Schub und Fremdenwesen, die Marktaufsicht und alle jene polizeilichen Verrichtungen, welche demselben speziel zugewiesen werden. Die Expedition hat auch bei diesen Geschäftstücken durch das Vollzugsbureau zu geschehen.

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