Ratsprotokoll vom 20. Juli 1858

Vöklabruck dto. 3. July l.J. Z. 1795 wurde das Gesuch des Korporalen Johann Wanzner um Verleihung dieser erledigten Stelle hieher geleitet. – Dieses Gesuch ist das einzige, welches von der k.k. Gendarmerie einbegleitet, dießfalls hier eingebracht wurde. Johann Wanzner, 29 Jahre alt, von Habicht im Ollmützerkreise Mährens gebürtig, kath., ledig, Korporl im k.k. 1. Gend. Regmte., und aus dem Stande der k.k. Gend. entlassen, dient seit 10. Dezbr. 1850 somit nahezu 8 Jahre u.z. schon seit 28. August 1851 in der k.k. Gendarm. in welcher er seit 30. Dezbr. 1855 als Korpl. u. Postenkommandant bedienstet war. Joh. Wanzner hat eine ausgezeichnete Conduite gutes u. geläufiges Konzept, wird als theoretisch u. praktisch im Gend. Dienste ausgebildet geschildert u. wurde wegen besonderer Dienstleistung 2mal ausgezeichnet. Nach dieser Conduiteschilderung und nach dem Zeugnisse des k.k. Kreisgerichts Präsidium Wels (ablegatur) ist mit allem Grunde vorauszusetzen, daß Joh. Wanzner den Dienst eines Wachtmeisters bei der hies. städt. Polizeiwache entsprechend versehen werde. Ich trage demnach an: es sei Joh. Wanzner als Wachtmster. bei der städt. Polizeiwache mit einem Jahresgehalte von fl 300 u. unter den für den hies. Polizeiwachedienst vorgeschriebenen dienstlichen Bedingungen gegen genaue Beachtung der ihm zu ertheilenden Dienstes Instruktion zu ernennen, demselben das Dekret mit dem Beifügen auszufertigen, daß er sich bis 25. July l.J. wegen Dienstesantritt hieramts einzufinden habe u. dießfalls das städt. Kassaamt zu verständigen. Nach erfolgten Dienstantritte ist die Beeidigung des ernannten Wachtmeisters jedoch mit dem Beifügen vorzunehmen, daß seine Bedienstung bis zur Herablangung der Genehmigung des h. Armee Ober Comdo. provisorisch – hiernach aber definitiv sey – dieses Einschreiten ist sohin s. Z. unter Allegirg. des Bezugsaktes im Wege der wohllöbl. k.k. Kreisbehörde an das h. k.k. Minist. des Innern u. Armee Ober Commdo. zu leiten. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage u. ist Jos. Wanzner als Wachtmster. der städt. Polizeiwache mit Dekret zu nennen.

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