Ratsprotokoll vom 20. Juli 1858

Es ist bei der umsichtigen Verwaltung und der in steigender Zuname begriffenen Einlagen mit allen Grund zu erwarten, daß das Erträgniß des heurigen Jahres, diesem Fonde eine nahmhafte Summe zuzu- weisen, gestattet. Die Anstalt ist demnach in der Lage sich aus eigenen Mitteln zu erhalten, und die statutenmäßige Beitrags- leistung der Gemeinde erfüllt. Ich glaube demnach, ohne dem Ermessen des löbl. Gemeinderathes vorgreifen zu wollen, daß es im wohlverstandenen Interesse der Gemeinde liege, durch ein eigenes Einschreiten bei der H. k.k. Statt- halterey die Entscheidung resp. die Be- stätigung derartig zu erwirken, daß die Stadtgemeinde ihrer in den § 3 u 8 aus- gesprochenen Verbindlichkeit bezüglich der ersten Einrichtungskosten und der Regie- Auslagen im Hinblick der geschehenen Lei- stungen gänzlich enthoben, und die Bestrei- tung sämtl. Auslagen aus dem Verwal- tungsgewinne der Sparkassa hohen Orts zur Kenntniß genommen werde. Schließlich stelle ich an den löblichen Ge- meinderath das ergebene Ansuchen, bei Herablangen eines dießfälligen h. Statthalterey-Erlaßes denselben geneig- test in Abschrift mittheilen zu wollen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Nachtrag zum Refrt. des Herrn Bürgermeisters. 4379. Erinnerung pcto. der Rechte der Stadt Steyr und ihren Feuerarbeitern auf

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