Ratsprotokoll vom 20. Juli 1858

3867. Äußerung des k.k. Kreisbauamtes über das Ansuchen des Baumeisters Karl Gutbruner um eine a Conto Zalung für die Herstellungen bei der Stadtpfarrkirche. Nach den Lizitations Bedingnissen und dem Akkordprotokolle vom 8. Septbr. 1857 entfällt die Zalung für den Aufbau der Holzlagen und der Abschlußmauer im Betrage von fl 1967 8 xr, welche Summe in drei Raten und zwar auf die Jahre 1858, 1859 und 1860 vertheilt sind. Strenge genommen, wäre das erste Drittheil mit fl 655 43 1/3 xr erst zu Ende des Jahres auszuzalen. Da aber der Bauersteher dringender Verhältnisse wegen Geld unumgäng- lich nothwendig hat, und auch erwogen werden muß, daß derselbe durch die Hinausschiebung der Zalung seines Verdienstgeldes bei dem Margare- thenthürmchen sehr im Nachtheile ist, es aber eine pure Unmöglichkeit für den Augenblick ist, den Betrag aus der Stadtpfarrkirchenkasse zu bezahlen, so erhält H. Kaßier Schiefermayr den Auftrag, zwei- hundert Gulden aus der Stadtkassa vorschußweise für die Stadtpfarrkirche an Herrn Karl Gutbruner gegen Quittung auszubezalen; die weiteren 155 fl 43 1/3 xr aber aus der Stadtpfarrkirchenkasse

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