Ratsprotokoll vom 20. Juli 1858

sanitätlicher Hinsicht dem Aufbau nichts entgegen stehe; es ist demnach die Äußerung des H. Kreisarztes im kurzen Wege einzuholen. Mit Herrn Bauführer Direktor Aigner aber ist nach § 6 des Uebergabsvertrages ein Uebereinkommen derart zu treffen, daß derselbe eine Erklärung ausstellt, diesen Zubau an den Orden abzutreten, und daß sonach mit der Instituts Vorstehung oben erwähntes Uebereinkommen abgeschlossen werden soll; allein festgesetzt wird, daß, wenn eine Aenderung in der Krankenpflege eintreten sollte und somit das ganze Gebäude von den Orden dereinst zurückgegeben werden sollte, die Ablöse dieses Gebäudes derart zu geschehen habe, daß dasselbe von beeideten Schätzmeistern geschätzt, um den Schätzungswerth, wobei aber auch die mögliche Verwendung des Gebäudes maßgebend sein wird zur Ablösung kommen soll. Zu diesem Behufe ist Herr Direktor Aigner einzuladen, erwähnte Erklärung abzugeben, so wie Herr Sekretär Aichinger ersucht wird, das Uebereinkommen abzufassen und das hierauf bezügliche einzuleiten.

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