Ratsprotokoll vom 11. März 1949

S 15.340.- Für Sicherungsmaßnahmen an der ralle während des Baues, sowie für Entfernen und Wiederaufstellung von Geländer über das Hauptanbot hinaus wurde in der glei chen Sitzung eine Entschädigung in Höhe von S „ 5.377,90 als angemessen erachtet. Besgleichen gehen über das Hauptanbot hinaus: Lärchenholzrahmen zur Abstützung der Falle auf der Brücke 3.260.- 3 Kragträger für Bedienungssteg der ralle; Stegbelag 80,— wird seitens der Wehrgrabenkommune beigestellt. 27 Wochen Sondererstattungen, Wegegelder, usw. a ca S 500.- 13.500.--, sodaß sich eine durch Gemeinderatsbeschluß noch nicht gedeckte Summe von S 43.046,40 ergibt. Die dahingehenden Anträge des Bau- und Verwaltungs- und des rinanz¬ und nechtsausschusses lauten: "Der Gemeinderat wolle beschließen: In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses Z1. 4053/47 vom 27. 2. 1948 wird ein Nachtragskredit in Höhe von S 43.046,40 bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 668-31 zu nehmen." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Zu dem Antrage haben sich die einzelnen Vertreter der Fraktion der kommunistischen Gemeinderäte zum Wort gemeidet und larten die vorgebrachten Einwendungen zu dem gestellten Antrage dahin, daß die Fraktion der KPO bereits bei der Vergebung der geplanten Arbeiten gegen eine Vergebung an die Firma Neudeck Stellung genommen hat, da nach Ansicht der Fraktion der KPO die Mirma Neudeck auf dem Gebiete des Brückenbaues keinerlei Erfahrung besitzt und es dieser Firma an den zu einem Brückenbau notwendigen Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen mangelt. Des weiteren wären die Kosten des Baues der Falle unbedingt in den Kostenvoranschlag einzubeziehen gewesen. Aus den vorangeführten Gründen kann die Fraktion der KPO dem gestellten Antrage die Zustimmung nicht erteilen. Über den Antrag wurde nach verschiedenen Ausführungen einzelner Vertreter der rraktion der SPO abgestimmt und der Antrag gegen die Stimmen der Fraktion der KPO (4) angenommen.

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