Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

vom Schacht, welcher auf dem Grund Lamberg liegt, verlegt werden konnte. Des weiteren waren diese Arbeiten durch die Aufrechter¬ haltung des Verkehrs in der Blumauerstraße und durch die seinerzeit eingetretene Kälte überdies noch erschwert. Da sich die Kosten dieser Reparatursarbeiten auf S 9.608,20 belaufen, wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 8. 6. 1948 der Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Für die Reparatur des Kanalablaufes vom Schloßteich im Schloßpark wird ein Betrag von S 9.608,20 (Schillinge neuntausendsechshundertundacht 20/100) bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. SS 12 a --920 zu nehmen.". Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu dem Antrage jamand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 5.) der Tagesordnung. Ich erteile Herrn Stadtrat Kahlig das Wort. Stadtrat Hans Kahlig: 5.) 21.2758/48 Kostenübernahme zur Bombenschadensbehebung an der Michaelerkirche. Die Vorstadtpfarre hat mit ihrer Eingabe vom 12. April 1. J. an die Gemeinde das Ersuchen gestellt, die Kosten der Wiederherstellung des durch Bomben zerstörten Gesimses der Kirche und der beiden Fenster zu übernehmen. Über die vorzunehmenden Arbeiten wurde von der Fa. Hingerl, die derzeit beim Realschulbau beschäftigt ist, ein Anbot bezw. Ergänzungsanbot für die Arbeiten - mit Ausnahme der Wiedereinsetzung der Fensterscheiben - eingeholt und belaufen sich die Kosten hiefür auf S 7.500.—. In der Eingabe der Vorstadtpfarre vom 12. 4. 1. J. wird bemerkt, daß die Stadt Steyr bis zum Jahre 1940 das Patronat der Kirche inne hatte und bis zu diesem Zeitpunkte alle Gebäudeinstandsetzungsarbeiten auf Kosten der Gemeinde vorgenommen wurden. Für die Gemeinde besteht somit seit dem Jahre 1940 keine Verpflichtung mehr, Kostenbeiträge zu leisten. Die Gewährung einer Beihilfe ist daher als ein Entgegenkommen zu betrachten und könnte sich auf eine teilweise oder ganze Kostenbeihilfe erstrecken. Die Unterausschüsse haben sich mit diesem Ansuchen befaßt und die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2