Gemeinderatsprotokoll vom 23. Juli 1948

Feuerwehr Steyr und zum Teil auch vom Bauunternehmer kostenlos Baumaterialien, wie Ziegel, Kalk, Sand, Schotter und Zement beigestellt werden, wobei für die Feuerwehr ein Betrag von S 7.980.-- für den Bauunternehmer ein solcher von S 2.884,— als Beitrag angenommen wird, ermäßigen sich die Baukosten ohne Hinzuziehung der 10 %igen Sicherheitsquote auf S 75.171,17. Bei Hinzurechnung von 10 % für unvorhergesehene Arbeiten und Materialbeistellung der Feuerwehr, bezw. der Baufirma, würden sich die Baukosten auf S 82.677,20 stellen. Dieser Betrag ist erforderlich, um die Aufstockung beim Feuerwehrdepot durchführen zu können, wenn die Feuerwehr und die Baufirma sich verpflichten, die vorwegs angeführten Beiträge zu leisten. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat deshalb in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 den Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: "Zur Aufstockung des Feuerwehrdepots wird der Betrag von S 82.677,20 (Schillinge achtzigzweitausendsechshundertsiebzigsieben 20/100) bewilligt. Die Deckung ist bei a. o. H. St.716 zu nehmen. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag erscheint somit einstimmig angenommen. Vizebürgermeister Franz Paulmayr: 3.) 21. 2753/48 Leistungen der Stadtgemeinde Steyr zum Siedlungsbau Fischhüb. Zur Steuerung der überaus großen Wohnungsnot in Steyr wurde mit Gemeinderatsbeschluß vom 27. 2. 1948 der !Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "Styria" Steyr! Baugrund in Pacht vergeben. Diese Siedlungsgenossenschaft beabsichtigt nun, auf den Parzellen 968/2 - 968/27 und 969/5, 969/10 - 969/24 der Kat. Gem. Jägerberg insgesamt 46 Siedlungshäuser zu erbauen. Die Wohnungsund Siedlungsgenossenschaft 'Styria' Steyr ist nun an den Magistrat Steyr mit dem Ersuchen herangetreten, zu den Aufschließungsarbeiten dieser im Siedlungsgelände Fischhub zu erbauenden Siedlungshäusern Beihilfen zu gewähren. Der Finanz- und Rechtsausschuß, der sich in seiner Sitzung vom 13. 7. 1948 mit diesem Ansuchen befaßte, hat an den Gemeinderat nachfolgenden Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: " 1.) Für die Herstellung der Wasserleitung zur Versorgung der von

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