Gemeinderatsprotokoll vom 15. April 1947

weder Unordnung, Unfähigkeit oder schlechte Absichten die Schuld tragen, sondern allein die unabwendbaren Folgeerscheinungen des verlorenen Krieges sind. (Beifall bei allen Parteien). Ich bin beauftragt, namens meiner Fraktion die Zustimmung zum Jahresvoranschlag 1947 zu erteilen." Bürgermeister Steinbrecher ermahnt in einer kurzen abschliessenden Ansprache die Gemeindevertreter, ihre Nerven nicht in politischen Streitigkeiten aufzubrauchen, sondern so sachlich und auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bedacht, zusammenzuarbeiten wie bisher. Der Antrag wird sohin einstimmig angenommen. Punkt 15.) Zl. 677/47 Übereinkommen zwischen dem Magistrat Steyr, der Staatseisenbahn und dem Kommando der städt. Feuerwehr, betreffend die Hilfswasserversorgungslage der Staatseisenbahn am Bahnhof Steyr. Referent Stadtrat Hans Schanovsky berichtet: Am Ennsfluss, unterhalb der Bahngasse, befindet sich eine Hilfswasserversorgungsanlage, die über den Leitenhang quer über die Dukartstrasse durch die Bahngasse zum Hessenplatz führt. Die Leitung hat 80 mm lichte Weite und endet hinter einem Hydran¬ ten am Bahnhofvorplatz. Das Pumpenhäuschen befindet sich am Leitenhang nahe dem Ennsfluss und enthält eine Turbo-Pumpenanlage einschliesslich Saugleitung. Die Anlage ist elektrisch eingerichtet. Früher diente sie der Deutschen Reichsbahn zum Zwecke der Löschwasserversorgung. Seit Kriegsende wird die Anlage von der Staatseisenbahn selten benützt. Da die Löschwasserversorgung des Stadtteiles Ennsdorf mangelhaft ist, wird folgendes Übereinkommen vorgeschlagen: Zwischen dem Magistrat Steyr und der Staatseisenbahndirektion Linz, Streckenleitung Steyr, und der städt. Feuerwehr Steyr soll folgendes Übereinkommen gelten: 1.) Die Hilfswasserversorgungsanlage, im folgenden kurz Anlage genannt, bleibt Eigentum der Staatseisenbahn. 2.) Die Instandhaltung der Anlage übernimmt der Magistrat Steyr. 3.) Die Kosten des Strombezuges für diese Anlage trägt die Staatseisenbahn unter der Bedingung, dass die Wasserentnahme nur für Feuerlöschzwecke erfolgt.

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