Gemeinderatsprotokoll vom 15. April 1947

b) zur Erfüllung aller übrigen Verwaltungszwecke nur mit Bedachtnahme auf eine zwingende Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und grössten Sparsamkeit. IV. Durch die Einsetzung eines Betrages in diesem Haushaltsplan wird weder für juristische noch für Einzelpersonen ein bestimmtes Recht auf diesen Betrag anerkannt und kann daher auch ein Anspruch auf Auszahlung in diesem oder einem späteren Jahre daraus nicht abgeleitet werden." Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Parteienvertr. in den vorhergegangenen Beratungen ihre Wünsche zu den einzelnen Punkten des Haushaltsplanes bereits vorgebracht haben. Bürgermeisterstellvertreter Franz Paulmayr führt in der Generaldebatte im wesentlichen aus: "Neben vielen Gelegenheiten, die auszunützen der Geschicklichkeit jeder einzelnen Partei überlassen ist, ist im parlamentarischen Leben gelegentlich der Budgetdebatte der Minorität Gelegenheit gegeben, an der Majorität entsprechend Kritik zu üben. Sosehr diese äusserst fruchtbringende Errungenschaft der Demokratie zu begrüssen ist, so ist sie wohl nur dann am Platze, wenn normale Verhältnisse herrschen. Wenn wir aber in einer sorgenvollen Zeit leben, wenn wir aufeinander angewiesen sind, wenn sich Schwierigkeiten unerhörtester Art häufen, dann glaube ich ist es klüger und vielleicht eiserne Notwendigkeit, dass wir bei unseren Handlungen uns nicht als Mitglieder einer Partei fühlen, ich glaube wir tun besser daran, wenn wir uns als oberstes Ziel vor Augen halten, dass wir auch Österreicher sind. Wenn wir so handeln, so kann bei unseren Beratungen und Debatten uns nur ein Ziel vor Augen schweben, nämlich das Wohl und Wehe unserer schönen Vaterstadt Steyr. Ich halte es daher für überflüssig, jeden Posten des Rechnungsvoranschlages zu kritisieren, nur damit unsere Wähler durch die Zeitungen von unserer Anwesenheit Kenntnis erhalten. Ich halte es für zwecklos und unmöglich alles besser zu wissen und Vorschläge zu machen, die wenn sie geprüft werden, vielleicht genau so undurchführbar sind als andere, von denen man behaupten kann, dass sie nicht in schlechter Absicht erstattet wurden. Ich halte es ebenso für zwecklos, den Abgang in unserem Haushalt in langen Debatten zu beklagen, weil an den finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde

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