Gemeinderatsprotokoll vom 6. April 1946

Die einzigen maßgeblichen Einnahmequellen sind nach wie vor die Gemeindeabgaben- und Gebühren. Das Fehlen anderer Einnahmequellen, insbesondere von Gemeindeeinrichtungen und städtischen Versorgungsbetrieben, wirkt sich äußerst ungünstig aus, umso mehr, als ein Großteil der Steuern zu viel von der wirtschaftlichen Konjunktur abhängig ist. Ein Tiefstand der Wirtschaftskonjunktur verursacht nicht nur ein Absinken der Steuereinnahmen, sondern auch zugleich ein progressives Ansteigen der Ausgaben. Einen zumindest teilweisen Ausgleich könnten eben Erträge aus Versorgungsbetrieben und sonstigen Gemeindeeinrichtungen herbeiführen. Insolange diese Möglichkeit nicht gegeben ist, wird die Gemeinde dieser drückenden Sorgen nie los werden. Und nun zum Ergebnis der vorläufigen Jahresabschlusses: Wie schon eingangs erwähnt, ist die Haupteingangsquelle der Steuerertrag. Eine der beständigsten und von der Wirtschaftskonjunktur nur wenig beeinflußten Steuer ist die Grundsteuer. Sie ist der Ersatz für die seinerzeitige Bodenwertabgabe, Mietaufwandabgabe, Luxuswohnabgabe, die Kommunalabgaben auf den Bodenertrag und den Mietaufwand, die Landes-, Grund- und Gebäudesteuer, den Gemeindezuschlag zur Landesgrundsteuer und die seinerzeitige Zinsgroschensteuer. Ihr Ertrag ist im Jahre 1945 S 633.995,61. Im allgemeinen ist die Höhe der Steuern im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Eine Verringerung der Steuern könnte eventuell dadurch eintreten, daß die Steuerpflicht für totalbombengeschädigte Objekte wegfällt. Dies ist in erster Linie von der Regelung des zukünftigen Kriegssachschädenrechtes abhängig. Die Gewerbesteuer. Sie zerfällt in die eigentliche Gewerbesteuer (eine Objektsteuer) und in die Lohnsummensteuer. In der ersteren wird der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital einer Besteuerung unterzogen, bei der letzteren die ausbezahlte Lohnsumme. Sie trat an die Stelle der früheren Lohnabgabe, der Gasverbrauchsabgabe, der Luxusverbrauchsabgabe, der Kommunalabgabe aus dem Fleischverbrauch und der Ankündigungsabgabe. Die Gewerbesteuer ist natürlich von der Wirtschaftskonjünktur am stärksten beeinflußt. Der Gewerbesteuerertrag im Jahre 1942 beziffert sich auf 2,143.057,71 im Jahre 1943 auf RM 1,668.379.30, im Jahre 1944 auf RM 1,474.184. Im Vergleiche zum Jahre 1944 sollte das Jahr 1945 einen Ertrag von 1,100.000.— S abwerfen. Bisher sind jedoch nur S 551.885.--

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