Otto Ehler - Eisengewerbe und Stadtentwicklung

—114— Nr. 85 Menhardt Michael (1873) Schleifen in Aichet: Die Abweisung des Gesuches der Victoria Menhardt um Aufforderung der hierin bezeichneten Tabuliergläubiger zur Anzeige eines allfälligen Einspruchs gegen die lastenfreie Abtretung der an Michael und Magdalena Sergl verkauften, obigen Schleife von obigen Hause um Anmerkung des Trennungsgesuchs wird vermerkt. Der Besitzer ist schuldig, den Josef Perger (Haus 81), Scherenschmiedmeister allhier und dessen nach seinem Tode auf dem Haus und Gerechtsamkeit nachfolgenden Kindern gegen jährlichen Schleifzins von 12 fl ihre Produktion in seiner Schleife auf einem Stein schleifen zu lassen. Objekt A 10 (Schleife), Schleifergasse 7 Dieses Objekt wurde um 1620 von Joachim Händl als wehrnächste Schleife der südlichen Werkstattgruppe im Gerinne des Wehrgrabens errichtet. Es war die kleinste von den drei Schleifen der Gruppe, weil im Bauwich zum Ablass die drei zugehörigen Fluder eingebaut waren. Auf der Löw'schen Ansicht ist sie von der Schleife A 8 vollständig verdeckt. Erstmalig ist die Schleife A 10 auf einem Um- und Neubauplan der Nachbarschleife A 9 aus dem Jahre 1892 als zweigeschoßiger Holzriegelbau mit einer senkrechten Bretterverschalung dargestellt. Die Geschoßhöhen betrugen im Erdgeschoß 2,6 Meter und im Obergeschoß 2,2 Meter. Das eigene Fluder war überbaut und der Radkasten des eisernen Wasserrades in den Schleifenbau einbezogen. Das Ausrinnen des Fluders erfolgte unter A 9. Der Radkasten schob sich wegen der Raddimension einen Meter in die Baufläche von A 9 in den dortigen Schleifenraum. Im Erdgeschoß liefen zwei Schleifsteine mit je zwei Meter Durchmesser, die Polierscheiben waren im Obergeschoß untergebracht. Den dargestellten Dimensionen zufolge handelte es sich beim Wasserrad und dem Getriebe um Stahlkonstruktionen. Der Zeitpunkt ihres Einbaues ist unbekannt. Er dürfte 1911 erfolgt sein. Nachdem Josefa Hack 1911 auch die Schleife A 10 erworben und sie mit der Schleife A 9 vereinigt hatte, suchte sie 1912 um die Genehmigung zur Aufstellung eines Bolinda - Rohölmotors, eines Erzeugnisses aus Borlänge in Mittelschweden, an. In der Bauverhandlung wurde festgehalten, dass der Bestand der Schleife auf die Zeit vor 1859 zurückreicht und die geplante Anlage bereits betriebsfertig bestand. Ein Fundament für den Motor in Verbindung mit einer Lagergrube für das Ölfass waren hergestellt, der Motor und eine Fräsmaschine sowie eine Pumpe aufgestellt worden. Im Protokoll wurde festgehalten, dass der angetroffene Bauzustand in keiner Weise — in den allerwenigsten —Belangen den geltenden Vorschriften für gewerbliche Betriebsanlagen entsprach, dass jedoch der Bestand auf die Zeit vor Erlass des kaiserlichen Patentes vor 1859 zurückreicht und daher als zurechtbestehend angesehen werden konnte. Im Protokoll sind noch diverse Auflagen zur Betriebssicherheit enthalten. Das Fußbodenniveau im Motorraum wurde abgesenkt, sodass sich eine Raumhöhe von 2,9 Meter ergab. Im Erdgeschoß von A 10 blieben die Schleifsteine erhalten. Die Poliererei wurde in den Obergeschoßen neben einer kleinen Kanzlei eingerichtet. Die beiden Objekte wurden bis 1939 benützt (Prok. Fädler). Während des Krieges waren sie an Private zur Messererzeugung verpachtet. 1945 wurden sie während eines Brandes der Objekte jenseits des Grundablasses beschädigt und notdürftig wiederinstandgesetzt, dann aber nicht mehr benützt. Sie verfielen und mussten 1982 wegen Baufälligkeit abgetragen werden. Die Wasserrechte wurden zurückgelegt.

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