Die oberösterreichische Messerindustrie

33 ihnen auch entsprechende Kenntnisse zu eigen sein. 1586 wurde nun verfügt, dass ein junger Geselle die ersten 4 Jahre nur als Schlager arbeiten durfte, dann erst konnte er "zum Schmieden gebraucht werden" . 1 Hatte nun ein Geselle diese 4 Jahre nicht durchgehend als Schlager gearbeitet und zog die- ser auf eine andere Werkstätte, so musste er neuerlich 4 Jahre als Schlager arbeiten, ehe ihm die "Din- gung auf das Schmieden" bewilligt wurde. Wollte ein Schlager Essmeister werden, dann hatte er diese Bitte vor die Viermeister zu bringen, die ihn dann auf 2 Jahre dingten. Ein Essmeister musste mindesten 2 Jahre auf einer hiesigen Meister- werkstätte arbeiten, wenn er die Erlangung der vollen Meisterwürde anstrebte. Bei ausländischen Ge- sellen, die in Zeiten der Konjunktur in großer Anzahl der berühmten Werkstätte Kleinraming dienten, wurde ein besonders strenger Maßstab angelegt. Diese mussten nicht nur 4 Jahre als Schlager arbei- ten, sondern auch 4 Jahre als Essmeister auf der Werkstätte Raming und Dambach, ehe ein Antritt zur Meisterprobe möglich war. Bei der Aufnahme, eines Essmeisters oder Schlagers sicherten sich die Meister vor sofortiger Kün- digung und verlangten eine bestimmte Probezeit, die der Geselle zu dienen versprechen musste. Ein Essmeister hatte mindestens 13 Wochen und ein Schlager ein halbes Jahr bei einem neuen Meister zu arbeiten. Ja es war verboten für einen Meister, einen Gesellen aufzunehmen, wenn dieser ihm nicht eine "gewisse Zeit zu dienen versprochen" hatte. Um zu verhindern, dass tüchtige Arbeitskräfte von zu Hause wegzogen, streckten die Meister ihrem ledigen Gesinde Geldbeträge vor, durch welche diese dann den Meistern verbunden waren. Dieses "Fürleihen" war in unseren Handwerken sehr verbreitet und nahm zum Teil ungesunde Formen an. Die wohlhabenden Meister verstanden es, die hochwertigen Arbeitskräfte durch größere Geldleihen an sich zu binden, die ärmeren Berufskollegen mussten sich mit weniger tüchtigen Gesellen zufriedenge- ben. Daher legte das Handwerk gewisse Beschränkungen bei der Darlehensgewährung fest. Die Arbeitsvermittlung, das "Zuschicken", besorgten die Vierergesellen, die die freien Gesellen an die Viermeister sandten. In der Gesellenordnung von Kleinraming aus dem Jahre 1544 wurde geför- dert, dass ein Geselle, der an einem Sonntag mit seiner Arbeit fertig wurde, sich noch am selben Sonn- tag zuschicken lassen musste, eine Wartefrist bis Montag oder Dienstag wurde nicht gestattet. 2 Von Interesse sind jene Artikel, die die Beschwerden der Gesellen über ihre Arbeitgeber behandeln. Sie hatten, ihre Anliegen den Viermeistern zu berichten, die verpflichtet waren, eine Klärung der offe- nen Fragen herbeizuführen. Erfolgte dies nicht, so stand den Gesellen das Recht zu, vor dem Richter der Stadt zu erscheinen und um Erledigung des Streitfalls anzusuchen. Auf keinen Fall war es erlaubt, "von der Arbeit aufzu- stehn und zu feiern", der Streik war also untersagt. Trotz schwerer Strafen, sowohl vom Handwerke als auch vom Stadtrichter aus, kam es des Öfteren zur Arbeitsniederlegung der Schmiedeknechte von Kleinraming. Die Arbeitszeit der Schmiede währte vom Morgengrauen bis in die späte Nacht, oftmals mehr als 15 Stunden im Tag. Allerdings muss bedacht werden, dass infolge der vielen kirchlichen Feiertage das Arbeitsjahr kaum 250 Tage zählte . 3 Die Gesellen versuchten oftmals, die 5 Tagewoche durchzusetzen und kämpften um den "blauen Montag". Schon 1488 wurde strenge verboten, während der Woche zu feiern, denn die Klingenschmiede- meister würden dann gegenüber ihren Messerern und diese gegenüber ihren Kaufleuten in Lieferver- zug kommen. Hatte aber ein Geselle "redliche Ursach", so sollte ihm der Meister einen Tag in der Wo- che "vergönnen". Dass jedoch die Sitte des blauen Montags sehr stark verbreitet war, beweist die Ver- ordnung, dass bei nicht Arbeiten am Montag der gesamte Wochenlohn verfallen war. Aber all die Strenge des Gesetzes half nichts, der blaue Montag wurde besonders in der Raming bis ins 19. Jhdt. konservativ eingehalten. Von großer Bedeutung für die Handwerksgeschichte ist es, die Entwicklung der Löhne zu verfolgen. Lohnfestsetzungen, damals wie heute das Zentralproblem in den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, scheinen immer wieder in den Handwerksordnungen auf. 1 La. A. Linz, Klingsch. Kl. R. Bd. 1. 2 La. A. Linz, Klingsch. Kl. R. Bd. 1. 3 La. A. Linz, Klingsch. Kl. R. Bd. 1.

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