Die oberösterreichische Messerindustrie

120 Marktkontaktes hat Großbritannien schon 1949 als einen Sonderzweig direkter, und zwar initialer, Ex- portförderung eine staatliche Risikoübernahme durch das ECGD eingeführt, die dem versicherten Unter- nehmer 50 % des mit der Marktaufschließung verbundenen spekulativen Aufwandes im Verlustfalle ab- nimmt. Im Rahmen von Fazilitäten, die für den "dollar-drive" bestehen, hat der britische Exporteur die Möglichkeit, zu Prämiensätzen, die zwischen 2 bis 5 % für Marktforschung, im übrigen Zwischen 1 - 3 % liegen, das Risiko zu 50 - 75 % abzudecken, das sich aus der Markterkundung, aus dem Aufwand für Werbeaktionen oder aus dem Unterhalt von Warenauslieferungslagern ergibt. Der Schadensfall gilt als eingetreten, wenn nach Ablauf einer vereinbarten 3 bis 5-jährigen Periode der Aufwand durch die erzielten Verkaufserlöse nicht gedeckt werden konnte. Nach dem Inhalt einer 1956 in Neuauflage erschienenen Broschüre des ECGD ermöglicht die "Joint Venture Policy" die Anbahnung und Abwicklung umfassender Exportobjekte nach Dollarblockländern unter Teilung des Risikos bei voller Belassung des etwaigen Gewinnes. Der Vorgang ist der, dass zu Beginn der Transaktion Versicherter und ECGT ein Gemeinschaftskonto eröffnen, das mit einem ver- einbarten Betrage für die Lieferungs- und Marktforschungs-, Werbungs-, Verkaufsförderungs-, Lager- haltungs- und sonstigen Vertriebskosten belastet wird. Für diesen Betrag steht der Versicherer zur bankmäßigen Kreditaufnahme gut. Die innerhalb von 4 Jahren erzielten Bruttoerlöse werden zur Er- mittlung eines eventuellen Verlustes dem Konto gutgebracht. Nicht nur Großbritannien, auch Frankreich, die Niederfände und Schweden haben im Rahmen des "dollar-drive" Verkaufsförderungen, Werbe- und Auslieferungslagerpolizzen eingeführt. Der Hinweis darauf, dass auch andere Länder, wie etwa die deutsche Bundesrepublik oder die Schweiz ohne eine weitgehende Sozialisierung des Exportrisikos auszukommen hätten, geht insofern ins Leere, als diese Konkurrenten, von anderen Vorteilen abgesehen, sich solche durch ihre Auslandsfinanzierung geschaf- fen haben und diese fortgesetzt ausbauen. Westdeutschland hat nach amtlichen Angaben auf Grund von Bewilligungen der Bank deutscher Länder 1952 bis 1956 nicht weniger als 1312 Millionen DM, das sind an die 8 Milliarden Schilling, für Auslandsinvestitionen aufgewendet. Die umfangreichen Auslandsbeteiligungen und Ausleihungen der Schweiz sowie ihre mittelbaren Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmungen auf den europäischen und überseeischen Märkten sind wohlbekannt, erst recht die übermächtige Auslandsfinanzierung der USA. Die Österreichische Wirtschaft wird dem Anschluss an einen größeren europäischen Markt nicht fernbleiben können. Diese schicksalhafte Wende legt mehr denn je zuvor nicht allein auf den Produk- tionssektor gerichtete technische Vorsorge nahe, vielmehr ebenso den Ausbau einer marktnahen Ab- satzorganisation. Die österreichischen Messerfabriken fallen zweifelsohne in die Kategorie mittlerer Industriebe- triebe. Es erscheint verständlich, dass solche Unternehmen nicht in der Lage sein können, größere fi- nanzielle Mitteln lediglich für Marktforschung oder Werbung in fernen Ländern einzusetzen, bezie- hungsweise den kaufmännischen Führungsstab durch Monate auf Reisen zu schicken. Andererseits erscheint es aber höchst notwendig, dass ein so exportintensiver Industriezweig wie die Österreichische Besteckindustrie nicht nur bereits gewonnene Markte pflegt und ausbaut, sondern ständig neue Absatzgebiete und auch solche in fernsten Ländern sucht. Je mehr Absatzbasen einem Exportbetrieb zur Verfügung stehen, desto besser fundiert ist seine Existenzgrundlage. Dazu noch folgendes: Bestecke sind ein Teil unserer Zivilisation. Mit fortschreitender zivilisatorischer Entwicklung wird si- cher die Kultur des Essens erhöhte Pflege erfahren, formschöneMesser werden auch in den sogenannten unterentwickelten Ländern in Bälde ein notwendiger Bestandteil eines gepflegten Haushaltes sein. Dieser Trend gibt der Beateckindustrie im afrikanisch-asiatischen Raum eine einmalige Chance. Voraussetzung, um diese nützen zu können, ist rechtzeitige Werbung und entsprechendes, intensi- ves Marktstudium. Darum verdient die Ausdehnung der österreichischen Exportförderung auch auf die Phase der Ge- schäftsanbahnung, insbesondere in unserer Branche, erhöhtes Augenmerk. Wahrscheinlich liegt in ei- ner tatkräftigen initialen Exportförderung die entscheidende Voraussetzung zumweiterenWerden der Österreichischen Schneidwarenindustrie.

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