Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

-62- seiner eigenen Werkstätte und erhielt von seinem Verleger so viele Messerklingen, die er in 1-2 Wochen fertig stellen konnte. Seine Erzeugnisse waren Qualitätsarbeit, daher der Stückwerker auch pro Stück und nicht wöchentlich entlohnt wurde. Die Verleger erzeugten aber neben „Frumb-“ auch „Hauffenwerk“, jene minderwertige Messersorte. Die „Paarmesserer“ dagegen verlegten sich nur auf die Produktion von besonders schönen Messern, die den höchsten Anforderungen des Ge- schmacks entsprachen. Die „Paarmesser“ durften in nicht zu großer Zahl hergestellt werden, um das „Frumbwerk“ nicht zu verdrängen. Daher durften die „Paarmesserer“ auch keine Stückwerker, Ge- sellen und Jungen beschäftigen. Besonders um 1580 hatte die „Paarmesserei“ in Steyr großen Auf- schwung genommen. Noch vor wenigen Jahren gab es hier nicht mehr als 2-3 dieser Meister, nun hatte sich die Lage geändert; sie hielten selbst Stückwerker und Gesellen, betrieben also selbst die Verlegerei, ja sie beschäftigten auch andere Leute, wie Goldschmiede und Schuster, die nicht im Handwerk der Messerer waren. Die Gefahr für starke Zurückdrängung der „Frumbarbeit“, der Haupt- erwerbsquelle der Messerer vergrößerte sich immer mehr. Den Paarmesserern wurde daher auf Be- schluss des gesamten Handwerks streng verboten ihre Waren außer Haus zu geben und irgendwel- che fremde Personen zu beschäftigen; Schuster, die für sie Scheiden machten und Goldschmiede, die für sie die Verzierungen auf die Griffe stachen, wurden bestraft. Sie durften keine Gesellen oder Jungen halten und auch Verlegerei wurde ihnen abermals verboten. Die „Paarmesserer“ waren die eigentlichen Künstler des Handwerks. Sie erzeugten nur Messer mit reich verzierten Griffen, mit „großen oder kleinen, angetriebenen oder gewundenen Sternen“ und mit schwierigen, kunstvollen Schnitzereien und Einlegearbeiten . 1 Die „Paarmesserer“ dürften für ihre Arbeiten die Zweilingklin- gen verwendet haben. Diese Klingenformen zeigten zwar Abweichungen, 2 doch die Beheftung er- folgte paarweise zusammenpassend. Den „Paarmesserern“ war es verboten, „einschichtige“ Messer mit Scheide n 3 zu erzeugen, sondern sie hatten immer zwei gleichartige Griffe anzufertigen, um jede Konkurrenz für die Frumbarbeit auszuschalten. Steiermärker: 4 Schillinge; 100 Frumbwerkmesser: 6 Schillinge; 100 Zweilinge: 9 Schillinge. Der Meister hatte mit Bargeld und nicht mit „Phembert“ zu zahlen. Ein Stückwerker konnte auch Verleger werden, er musste jedoch „erfahren und kundig“ sein. 1546 Vergleichsschrift, IX/28; 1580 März 14, Handwerk der Messerer an den Rat der Stadt, IV/10/374, Ordnung für Stückwerker und Verleger 15?? XI/ 5, St.A. 1 1584 Vergleichsschrift, IX/28. 2 vgl. „Messermödl“ aus dem Jahre 1587; Anhang, Blatt 18 - 21, vgl. S. 47, Anm. 1. 3 Die herrschende Mode des 16. Jh. verlangte die Herstellung von Scheiden; der Griff des Messers, der persön- lichsten Schmuck für den Träger bedeutete, ragte aus der Scheide empor, die am Gürtel befestigt wurde. Die Scheidenerzeugung fiel daher auch in den Bereich des Messererhandwerks. Das Ausgangsmaterial bildete Leder, das die Messerer auch zur Bespannung der Feilen benötigten und im Großen einkauften. Daher klagten sie be- sonders Ende des 16. Jh. über die Verteuerung des Leders. 1565 kostete 1 Ochsenhaut 14 Schillinge; 1580: 20-22 Schillinge; 1565 kostete 1 gemeine Stierhaut 1 fl.; 1580: 2 fl. 18 Schillinge. Neben Leder brauchten sie für die Scheidenerzeugung Zwirn und Garn; 1 Pfund kostete 1565: 6 kr.; 1580: 10 kr.; 1580/IV/10/374, St.A. Das „Schei- denreissen“ war den Meisterinnen und ihren Töchtern gestattet. Meisterbuch S. 66, XII/9, St.A.

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