Zwanglose Blätter, Nr. 44, vom 16. August 1848

§. 21. Jede Handelskammer ernennt den zur Besor= gung der Schreibgeschäfte besoldeten Secretär und das er= forderliche Hilfs=Personale. §. 22. Die Versammlungen der Kammer sind or= dentliche und außerordentliche. Die ordentlichen Versammlungen haben wenig= stens alle Monate zweimal an voraus zu bestimmenden Tagen, die außerordentlichen über Berufung des Vorsitzenden stattzufinden. §. 23. In jeder Versammlung müssen wenigstens die Hälfte der Mitglieder, um einen Beschluß zu fassen, anwesend seyn. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit ge= faßt, die Stimme des Vorsitzenden entscheidet bei Gleich= heit der Stimmen. §. 24. Ueber jede Berathung ist ein Protokoll zu führen. §. 25. Jede Handelskammer bestimmt selbst ihre Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung und jede wesentliche Aende= rung in derselben bedarf der Bestätigung des Ministeriums. §. 26. Der erforderliche jährliche Kostenaufwand für die Handelskammern ist zu einem Drittheile von der Ge= meinde, wo die Kammer besteht, zu einem Drittheile von der Provinz, und zu einem Drittheile vom Staate zu decken. §. 27. Der Voranschlag für den Kostenaufwand ist alljährlich der Genehmigung des Ministeriums vorzulegen, welches denselben, so wie die Verrechnung der Auslagen, prüfen läßt. §. 28. Die zu bezeichnende Casse leistet auf die An= weisung der Handelskammer die Zahlungen, legt darüber Rechnungen, welche von der Handelskammer, bevor sie dem Ministerium vorgelegt werden, selbst zu prüfen sind. §. 29. Die Gemeinde des Ortes, wo die Handels= kammer ihren Sitz hat, besorgt für ihre Rechnung zur Unterkunft der Kammer die nothwendigen Geschäftsloca= litäten. Zur Geschichte des Tages. Mit dem Siege bei Custozza sind Oesterreichs Ge= schicke in eine neue Phase getreten; das Vorspiel ist been= det zu dem großen, vielleicht blutigen Drama, das sich vor unsern Augen entwickelt, in welchem Oesterreichs Völker handelnd auftreten, dessen Lösung die Zukunft in ihrem Schooße birgt, dessen Ausgang möglicher Weise durch eine noch ungeahnte Katastrofe bedingt ist. Welch reicher Stoff für die Thätigkeit unserer Publizisten, welch weites, ergie= biges Feld für die Wirksamkeit unserer Minister und Di= plomaten! Der Sieg ist unser! Piemonts König ist hin= ausgejagt aus einem Lande, das er prahlend, seines Er= folges gewiß, als Eroberer betreten; die bezwungenen Ebe= nen der Lombardie seufzen unter der eisernen Faust der erbitterten Soldateska, und demüthig hat die Hauptstadt dem Sieger ihre Thore geöffnet. Jetzt gilt es, das milde, ver= söhnende Wort des Friedens dem wilden Treiben des Krieges folgen zu lassen; der Bürger muß zurück zu sei= nem Herd, der Landmann zurück zu seinem Pfluge, im neuen, grünenden Gewande müssen die Fluren erstehen, die von den Hufen unserer Rosse zerstampft, von der ver= derblichen Fackel des Krieges verwüstet wurden. Dieß ist die Aufgabe unserer Minister und der Fluch der Nach= welt treffe sie, wenn sie dieselbe nur halb erfüllen! Hel= fend, rathend bewachend muß die Presse den Schritten des Ministeriums folgen, und mit freudigem Muthe wol= len wir uns diesem Unternehmen weihen, mögen auch un= sere Kräfte demselben nicht gewachsen sein. Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas. — Eine andere praktische Frage ist die der Entschädigung. Man spricht von einer Kontribution von 33 Millionen, die Mailand auferlegt worden sei. Es ist nothwendig, daß der Rest unter die übrigen Städte der Lombardie repartirt werde. Aber wie, wenn das erschöpfte, blutende Land die geforderte Summe nicht zu leisten im Stande ist? Wollt ihr das Schwert des Brennus in die Wagschale werfen, die das Gold einer gebändigten Provinz nicht zu füllen vermag? Es wäre gerecht und billig, daß der treulose, erbärmliche König von Piemont uns die Kosten dieses unseligen Krieges bezahle. Aber wenn er sich dessen weigert? Wir zweifeln, daß er sich blos durch ein vertrauliches Schreiben unseres Finanzmi= nisteriums mit Hinweisung auf die leeren Staatskassen Alt= Oesterreichs bewegen lassen wird die seinigen zu öffnen. Man müßte ihn im Herzen seines Landes mit der Gewalt der Waffen dazu zwingen, der siegreiche Doppelaar müßte seine Schwingen auch jenseits des Ticino versuchen. Aber bedenkt dies wohl! Bis jetzt haben wir uns strenge in den Gränzen der Defensive gehalten; gehet aus diesem Ring heraus und die trikoloren Banner der französischen Re= publik werden Euren Fahnen begegnen! Erwäget es wohl, ihr Minister des Volkes, ehe Ihr Euch in einen neuen Krieg stürzt, um die Kosten des alten zu bezahlen! Gehet mit weiser Mäßigung zu Werke ihr Lenker von Oester= reichs Geschicken, und Europa wird Euch seine Achtung, seine Bewunderung nicht versagen! A. Z. Die Besoldung unserer Minister ist dem Vernehmen nach folgende: Bei dem Dienstantritte erhält jeder Mini= ster 4000 fl. C. M. titulo Einrichtungsbetrag. Jeder Mi= nister bezieht einen Gehalt von 8000 fl. C. M., 2000 fl C. M. Quartiergeld und 4000 fl. C. M. sogenannte Funk= tions=Gebühren. Der Minister des Innern und des Krie= ges erhält 8000 fl. C. M. und der auswärtigen Angele= genheiten 16000 fl. C. M. Funktionsgebühren.

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