Zwanglose Blätter, Nr. 44, vom 16. August 1848

nungsschweren Thatsache vom Erzherzog Reichsverweser die Aufsteckung der deutschen Kokarde bei allen deutschen Heeren anbefohlen war, da erhob sich im Vaterlande und an seinen Gränzen die Reaktion um der neuen Ordnung der Dinge ihren ganzen giftigen Haß fühlen zu lassen. Der König von Preußen flüchtet grollend nach Potsdam, nicht Zeuge sein zu müssen wie seine Krieger sich mit den deutschen Farben schmücken, er, der nach der Berliner Mord= nacht so lärmend damit prahlte. Den Herzog von Braun= schweig kann nur die furchtbarste Aufregung seines Volkes dazu zwingen, seine Truppen dem Reichsverweser huldigen zu lassen. Die Holländer besetzen Limburg und reissen alle deutschen Fahnen von den Häusern und Thürmen. Das ist schon die rechte Einigkeit. — Banus Jella= chich schreibt dem ungarischen Ministerium, er werde sich eher zu den (ihm so verhaßten) ungarischen Farben beken= nen, als dem Willen des Reichsverwesers von Deutschland sich fügen. Der freche Rebelle sage es lieber gerade her= aus: Ich will, daß Oesterreich ein Slavenreich werde um jeden Preis. In Wien schmückt die Garnison heute die Fahnen mit deutschen Bändern und morgen sind sie wieder herabgenommen. Nach wiederholten Interpellatio= nen windet sich aus der ängstlichen Brust des Ministeriums der Entschluß: „Das deutsche Bundeszeichen werde von jenem Theile des österreichischen Heeres, der zur deutschen Bundesarmee gehört, im Bundesdienste getragen wer= den.“ Kann denn dieser Theil des österreichischen Heeres andere Dienste als Bundesdienste thun? — Die Garni= son in Linz wurde zum Huldigungsakte in die Kaserne eingesperrt! Windischgrätz hat ritterlich Folge geleistet — werden sich aber unsere Generäle in Italien fügen, die selbst gegen den in der Thronrede ausgesprochenen Willen ihres Kaisers den Krieg über die Gränzen unserer wieder eroberten Provinzen in fremde Reiche tragen um den Willen erwachter Völker mit dem Schwerte zu unterdrü= cken. Deutschland — Deutschland — ach wie viele deiner Kinder kennen dich nicht! aber du hast eine todesmuthige Jugend die stehen und fallen wird mit dir — wenn es im Rathe der Götter so beschlossen sein sollte. Muth und Hoffnung werden den letzten seiner Kämpfer bis zum letz= ten seiner Schwertesstreiche treu verbleiben! Vom Erhabenen zum Lächerlichen ist nur ein Schritt. Auch der Wallfisch hat seine Laus, und zwar eine ganz eigene Gattung von Läusen, welche die Naturgeschichte ab= gesondert verzeichnet. Auch das freie Deutschland, rings bedroht von scharfen Adlerfängen und Schnäbeln und von Branken und Rachen blutgieriger Raubthiere hat in sei= nem Innern allerhand kriechendes Ungeziefer, das zu scha= den trachtet, soviel es in seiner Dunkelheit vermag. Als es sich in Linz darum handelte, die Empfangs= feierlichkeit für den eines Besseren belehrten, in sein treues Wien wiederkehrenden Kaiser zu rüsten, ließ eine angesehene Beamtensgattin, die es über sich genommen hatte, die weiß= gekleideten Mädchen zu besorgen, einer Familie sagen, sie möge ihre Tochter weißgekleidet, doch ja ohne schwarz= roth=goldenes Band, am Tage der Ankunft des Monarchen erscheinen lassen. Das Mädchen wurde ge= schickt, aber mit einem schwarzrothgoldenen Bande geschmückt und fand — viele Genossinen. Die deutschen (?) Festar= rangeurs stellten aber die ohne das verhaßte Band erschie= neuen Mädchen in die vordersten Reihen, und schoben die deutschen Kinder hübsch bei Seite! Und nun will ich euch noch ein Wort sagen ihr Könige, Herzoge, Generäle, Statthalter, Bureaukraten, Beamtens= frauen, Hofkammerweiber und so hinauf und hinunter durch alle Mißtöne, welche die Harmonie des deutschen Volkes stören wollen: Deutschland ist und bleibt frisch, fromm, fröhlich und frei. Das ist aus dem dop= pelten ff — gewöhnt euch an diese Tonart und beherziget den Ruf: „Was nicht zum Volke gehören will, wird sich demselben fügen, oder für immer daraus scheiden müssen.“ Gesetzes=Entwurf über die Errichtung von Handels=Kammern. (Schluß). Ist im Orte kein Handelstribunal, besteht aber das Fabriksgericht, so hat das letztere ein Drittheil der Wahl= männer, der Municipalrath ein Drittheil und das dritte Drittheil die Handelskammer zu bestimmen. Wo kein Handelstribunal, kein Fabriksgericht besteht, wählt der Municipalrath ein Drittheil, die andern beiden Drittheile der Wahlmänner die Handelskammer. §. 18. Außer den Mitgliedern in der Handelskam= mer kann für jeden größeren Bezirk, in welche die Provin= zen mit Rücksicht auf die Handels= und Industriezustände einzutheilen sind, ein Abgeordneter durch die Wahlmänner dieses Bezirkes gewählt werden. Dieser Abgeordnete vertritt den Bezirk bei der Han= delskammer, tritt mit ihr in unmittelbare Correspondenz und ist berechtigt, bei allen wichtigen Gegenständen, sobald es seine Committenten wünschen, der Berathung mit Sitz und Stimme in der Handelskammer beizuwohnen. §. 19. Das Verzeichniß der Mitglieder der Han= delskammer ist alljährlich dem Minister der Gewerbe und des Handels vier Wochen nach der Wahl vorzulegen. §. 20. Die Handelskammer wählt auf ein Jahr aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stell= vertreter. Der Vorstand der Regierung und jener der Municipalität sind Ehrenmitglieder der Handelskammer und haben, wenn sie in der berathenden Versammlung erscheinen, Sitz und Stimme.

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