Zwanglose Blätter, Nr. 19, vom 21. Mai 1848

muß sie — nach meiner Ansicht — innerhalb gewisser Schran= ken sich bewegen. Keine Konkurrenz soll dem bestehenden Gewerbsmanne so beeinträchtigen, daß da= durch der Ruin seiner Subsistenz herbei ge= führt werde. Ist der Grundsatz richtig: Jedem Bürger des Staa= tes soll Gelegenheit gegeben werden, sich auf rechtliche Weise seinen Unterhalt zu verschaffen; so ist es nicht minder rich= tig, daß der bereits bestehende Gewerbsmann das ältere Recht hat vom Staate Schutz seiner Erwerbsquellen zu verlangen. Der bürgl. Gewerbsmann hat sein Gewerb oft theuer erkauft, hat es vielleicht mit Schulden überneh= men müssen, und überdieß gewöhnlich größere Staatslasten zu tragen, als der, der ganz wohlfeilen Preises in die glei= chen Rechte eingesetzt ist. Will Ersterer als ein ehrlicher Mann fortbestehen, so muß er seinen Verbindlichkeiten genau nachkommen, er hat als Familienvater die heil. Pflicht nicht blos für die Gegenwart, auch für die Zukunft der Seini= gen zu sorgen. Er bedarf bei den verschiedenen Wechsel= fällen des Lebens eines ersparten Nothpfennigs um in Ta= gen des Unglücks und die Stockung des Erwerbes nicht darben müssen; mithin dürfen dem Geschäftsmanne die Quel= len nicht zu sehr beengt werden, es muß ihm ein angemes= senes Feld seiner Thätigkeit ihm gesichert bleiben. Nur wenn es unbeschadet der Existenz des beste= henden Gewerbsmannes geschehen kann, kann die Zulassung bei sonstiger Qualifikation eines Mitbewerbers gestat= tet werden. Diese Verhältnisse wird aber nicht immer die Regierung*) sondern viel richtiger (?) der Gemeinde=Aus= schuß oder Bürgerrath des Ortes beurtheilen und entscheiden können. Wie verkehrt das bisherige System war, und wie drückend für die Lage des stabilen Gewerbsmann, wird keinem unbekannt sein. Die traurigen Folgen liegen zu sehr am Tage. Dem Bewerber eines Kommerzial=Gewerbes sind bis= her seitens der Regierung soviel als gar keine Schran= ken gesetzt worden; hat er sein Lehr= und Sittenzeugniß bei= bringen können, so durfte er, trotz der triftigsten Gegen= vorstellungen der Orts=Obrigkeit, eines günstigen Bescheides versichert sein. Ob dadurch das betreffende Gewerbe ver= doppelt oder vervierfacht wurde, ob er sich selbst oder einen Genossen, oder sich beide zugleich zu Grunde richten werden, galt ihr gleich. Hauptsache war für sie, daß er seine Steuer bezahle, und so der bodenlose Säckel des Staa= tes wieder einen Zuwachs erhalte; das Übrige blieb unbe= rücksichtigt. In dem Befolgen eines so schlechten Systems sind denn auch die traurigen Folgen zu suchen, die das Gewerbe= und Gemeindewesen erfahren hat. Der Bürgerstand ist vor seiner Wohlhabenheit herab gekommen und verarmt, und mancher koncessionirter Neuling hat in seiner Unerfahren= heit und jugendl. Leichtsinne nur das gewonnen, daß er *) Einverstanden. D. R. nicht blos für sein persönliches Fortkommen, sondern für eine immer stärker anwachsende Familie zu sorgen hat. Für sich also hat er nichts gewonnen, den andern aber gescha= det. — Soviel von der bisherigen Verfassung. Wird und kann es mit der Freigebung der Gewerbe besser werden! Der Gewerbestand der an den Segnungen der ga= rantirten neuen Verfassung auch mit Recht An= theil nehmen möchte, blickt mit größerer Bangigkeit denn je in die Zukunft. In der Gewerbefreiheit sieht er kein Heil. Talent gepaart mit günstigen pekuniären Verhält= nissen wird die Oberhand gewinnen und den strebsamen Un= bemittelten erdrücken. Es wird dann, wie in England rei= che Fabrikanten und in der großen Mehrheit abhängige Arbeiter geben, und der goldene Mittelstand die Säule und Grundfeste des Staates zu Grabe gehen. Der Zusammentritt der Reichsstände wird in Bälde erfolgen. Die Vertreter der verschiedenen Stände werden ihre Stimme erheben. Werden und können sie aber bei der Neuheit der Sache in ihre Interessen und Bedürfnisse gehö= rig eingeweiht und davon durchdrungen sein? Gewiß wird es nicht ohne Nutzen sein, das Wichtigste schon vorher ei= ner öffentlichen Beleuchtung auszustellen, und dürfte wohl für den Gewerbestand eine Frage wichtiger wie die oben angeregte sein? — Möchte es ein wahrer Volksfreund über= nehmen. Ob das Urtheil für diese oder jene Ansicht aus= fällt, kann gleichgiltig sein, wenn es nur das Beste ist. Gebe Gott, daß wir einer bessern Zukunft entgegen gehen St—r Unsere Zeit. Deutschland. Der Fünfziger=Ausschuß zu Frankfurt am Main hat es endlich laut ausgesprochen, daß die treulosen und wider= spänstigen Böhmen mit der Schärfe des Schwertes dem deutschen Bunde einverleibt werden müssen. Die Böhmen sind bundesbrüchig. Ans Werk. Die Ungarn werden un= sere natürlichen Bundesgenossen gegen die Slaven sein, die von Deutschland nur für ihren Treuebruch einen Zwang, keinerlei Zwang aber für ihre Nationalität, für ihre kon= titutionelle Freiheit werden zu fürchten haben. Ein Sieg des deutschen Bundesheeres in Böhmen wäre das wirksam= ste Mittel gegen die Absonderungsgelüste in den übrigen Provinzen. Das Erscheinen deutscher Bundestruppen in Italien würde einen entschiedenen Sieg bald herbei führen, der Besitz der adriatischen Küsten wäre gewonnen, und der innigste Anschluß an Deutschland würde unsre alten Wun= den heilen, statt uns neue zu schlagen, wie Viele dem Volke glauben machen wollen. Polen. Der Kaiser von Rußland hat sich erklärt Polen als ein selbständiges Reich unter dem Herzog von Leuchtenberg, einem Schwiegersohn, herzustellen. Ein selbständiges Po= len unter der Regierung eines Königs der seine Krone und seine Frau dem Kaiser Nikolaus verdankt! Würde dieser König mehr sein als ein kaiserl.=russischer Beamter, mit einer ungeheuern Besoldung, zu deren Vergrößerung Österreich durch Abtretung Galiziens, Preußen durch Ab= tretung seiner polnischen Landestheile beitragen müßte? Die Preußen können noch immer nicht dem polnischen Aufstande Herr werden, obwohl sie die Sensenmänner auf vielen Punkten geschlagen haben. Eine Nachricht die In= surgenten hätten sich auf Gnade und Ungnade ergeben, hat sich bis jetzt nicht bestätiget. Mit einem Anzeiger Nr. 13 Verantwortlicher Redacteur Alex. Jul. Schindler; Mitredakteur F. W. Arming Druck und Verlag von Sandbök und Haas in Steyr.

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