Zwanglose Blätter, Nr. 12, vom 27. April 1848

Zwanglose Blätter für Oberösterreich. Nro. Steyr am 22. April 1848. 12. Du sollst nicht stehlen. Ein Gebot Gottes. Betrachtungen und Wünsche. 8. Rathlosigkeit der österreich. obersten Mili= tärverwaltung in so ernster gefahrvoller Zeit. Zu Ende des Monates März 1848 hat das k. k. 40. Linieninfanterieregiment Baron v. Heß, dessen ersten zwei Bataillone im Felde, v. Z. zu Pola, das dritte Bataillon und die aktive Land= wehrdivision die zu Wien in Garnison stehen, alle seine Urlauber einberufen, und zwar mit all der Dringlichkeit, die der Drang des Augenblickes geboth. Seit mehr als vierzehn Tagen sind nun mehr denn tausend Mann, vom Urlaube einberufen Soldaten des besagten Regiments in ihrer Werbbe= zirksstation St. Pölten versammelt, kasernirt, und der Militärverpflegung zugewiesen, gänzlich unbe= schäftiget und nutzlos, weil keine Waffen vor= handen sind, um die Mannschaft wehrhaft ma= chen zu können. In dieser Verlegenheit, und weil die Solda= ten, die ihr für den Felddienst sich aufgespartes Geld vergeuden mußten, zu murren anfingen, ent= ließ der Kommandant sämmtliche Soldaten, mit alleiniger Ausnahme der zu weit entfernten, wie= der über die Osterfeiertage auf Urlaub, mit der Weisung nach der Osterwoche wieder einzurücken ohne eine fixe Zeit der nothwendigen Einrückung bestimmen zu können. (Einsender hat diese Thatsache aus dem Munde solcher neubeurlaubten Soldaten, und nicht dem Gerüchte ent= lehnt). So wie bei dem k. k. Linien=Infanterieregi= mente, wird dieser Uebelstand wohl auch bei den andern k. k. Regimentern obwalten. Während unsere bravsten Generäle, während unsere tapfere Armee, den alten österreichischen Waffenruhm ehrenvoll aufrecht erhaltend, in einem insurgirten Lande, dem offenen Feinde gegenüber in schmachvoller Deffensive verharren muß, den strengsten Entbehrungen, Tod und Wunden aus meuchlerischen Hinterhalte ausgesetzt, weil die in Eile dahin geschickten im Friedensfuße gestandenen Regimenter die ihnen gebührende Stärke nur auf dem Papiere nachweisen können, lungern tausende ihrer beim Regimente so hart entbehrten Kameraden, freudig bereit mit ihren Brüdern in Felde Gefahr und Ehre zu theilen, verdrossen und unbeschäftiget in ihren Friedenssta= tionen herum, weil die Militärverwaltung keine Armatur bereit hat, um diese der Zahl nach ihr wohlbekannte Truppen schaar dem Feinde entgegen führen zu können. In der That, wenn eine öffentliche Rüge und Beschämung erlaubt ist, so trifft sie mit vollem Rechte die Behörde, deren heiligste Pflicht es war, die österreichische Armee stets im vollen Stand und in voller Wehrkraft zu erhalten, um jedem äusseren Feinde sogleich, und in der dem großen Kaiserstaate entsprechenden Zahl begegnen zu kön= nen, und die diese heilige Pflicht so schmählich, so entschuldigungslos verletzt hat.

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