Zwanglose Blätter, Nr. 6, vom 6. April 1848

eine verstärkte Vertretung zukommen muß und die Hauptstärke dieser verstärkten Vertretung wird wohl darin bestehen müssen, daß die Vertre= ter freigewählte Mitglieder des Bürgerstandes selbst und nicht abhängige Beamte sind. Warum geht aber die Regierung in ihrer Einsicht nicht noch weiter und verspricht nicht auch unter Einem dem Bauerstande der bis jetzt namentlich in Ober= österreich, gar nicht vertreten gewesen ist, bei der Versammlung, welche die Constitution zu berathen haben wird, eine eben so starke Vertretung, als jeder der übrigen Stände dabei genießt? Der Bauer ist in jedem Staate wenigstens ein eben so wichtiger Staatsbürger wie jedes Mit= glied der übrigen Stände. Er zahlt dem Ziffer nach die meisten Steuern, er liefert aus seinen Familie die meisten Soldaten, ihn treffen die größ= ten Lasten des Strassenbaues der Einquartirung u. dgl. Warum setzt man ihn also hinter den Bür= ger zurück, sichert dem Bürger genügende Vertre= tung und daher Mitwirkung bei Zustandebringung des sodann für Alle im Staate verbindlichen Staatsgrundgesetzes zu, während man des Bauers auch nicht mit einem Worte erwähnt. Was schließt den Bauer von den Segnungen der konstitutionel= len Monarchie aus, deren reichster und bester Theil darin besteht daß jeder Stand durch seine selbst gewählten Vertreter, und somit jeder Einzelne als beständiger Wähler auf das Schicksal des Staates einen gesetzlichen, unmittelbaren und besonnen Einfluß nehmen darf, oder kann oder muß — welchen Ausdruck man wählen möge. Soll der Bauer im Schweiße seines An= gesichtes seinen Pflug führen, um vom Samen Früchte, und somit dem Staate Steuern d. i. Kraft Ordnung und Sicherheit zu gewinnen, während der Bürger die Elle oder den Hammer hinlegt und in leichter Chaise und saubern Kleidern auf den Landtag fährt um dort zu wachen und zu wir= ken, daß das was ihm nützt ja nicht übersehen und das was ihm schadet gewiß unterlassen bleibe? Soll der Bauer immerfort ackern und eggen und jede gute Einrichtung, ohne das schöne männlich Gefühl eine Frucht seiner eigenen Arbeit in Hän= den zu halten, wie ein Geschenk von Höheren empfangen, jedes schlechte Gesetz aber wehrlos und geduldig und unvermeidlich über sich kommen lassen wie der Wandermann auf freier Haide das Gewitter mit Blitz und Sturm und Hagel= schlag? Alles das sagen wir hier nicht den Bauern, damit sie es von uns erfahren, obwohl es unser Recht und unsere Pflicht wäre, falls sie das nicht wissen sollten, sie darüber aufzuklären — die Bauern haben dieses Alles unsgesagt, und wir machen es nun den Herren zu wissen. Zunächst unser Bauer in Oberösterreich ver= steht sein Interesse ebensogut, als der Bürger, der Adel, der Geistliche das seinige. Er stutzt darüber, daß man auf ihn so ganz zu vergessen scheint, und wird gewiß nicht ermangeln in kürzester Zeit auf gesetzlichem Wege höhern Orts sein Andenken aufzufri= schen. Der Bauer in Oberösterreich will von seinen unterthänigen Leistungen, z. B. Zehent, Dienst, u. dgl. in der Gestalt wie er sie gegen= wärtig entrichten muß, frei sein. Er will den Berechtigten eine mäßige Ablösung zahlen, d. h. eine Summe deren Prozente nicht so hoch sein dürfen, daß er statt ihrer leichter die Früchte in natura gibt. Statt Zehent und Dienst läßt sich jeder Bauer recht gerne eine mässige Geldabgabe gefallen, ja viele, sogar die meisten wären damit zufrieden wenn ihnen der Zehent nur nicht auf dem Felde genommen werden darf, wo sie durch Entgang des Strohs und durch eintretendes Unwetter bei Ver= zögerung des Aussteckens nicht wenig Schaden lei= den. Den Ersterer vermindert den Dünger, letz=

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