Zwanglose Blätter, Nr. 6, vom 6. April 1848

Briefe. Aus Wien. — 3. April 1848. An eine Reaktion im Sinn des verjagten Systemes ist wohl kaum zu den= ken, denn man ist hier wach. Das am Sonn= abende in der Zeitung erschienene Preßgesetz soll be= reits zurückgenommen, und der Staatsrath auf= gelöst sein. (Ruh' und Friede seiner Asche, Die ich hier mit Thränen wasche.) Von Menschen, die das Zopfsystem mit der Muttermilch eingesogen haben, und darin ergraut sind, kann nicht verlangt werden, daß sie mit dem besten Willen (und wie viele aus ihnen haben die= sen?) über Nacht die Formen (die allein würden nicht genügen,) der Freiheit sich aneignen. Man muß also Geduld haben, daß die Staatsmaschine nicht stille stehe. Das Talent muß sich entwi= keln, und sich Anerkennung verschaffen dann wird Alles gut gehen. Statt des Krankheits halber zurückgetretenen Kübeck ist Krauß (Verfasser des Gefällgesetzes!?) Finanz= minister geworden, wahrscheinlich auch nur vorü= bergehend. Der Kaiser soll nach Preßburg, Erz= herzog Johann nach Frankfurt gehen. (Möge Letz= terer dort die deutschen Interessen entschiedener vertreten, als er bisher die der obersteirischen und oberösterreichischen Eisenarbeiter vertrat, für deren Protektor er immer so gerne gelten wollte.) Eingesendetes. Erzherzog Albrecht hat am 31. März zu Wien in Gegenwart sämmtlicher Generale das Kommando von Nied. Oester. in die Hände des provisorischen Kriegsministers Fürst Hohenlohe niedergelegt. Er drückte zugleich den Wunsch aus, dem Vaterlande im Falle der Noth gegen äußere Feinde Blut und Leben opfern zu können. Hierauf reiste er nach seinem Gute Seelowitz ab. Dieser Tage verbreitete sich in Steyer das Gerücht, der Bischof von Linz beabsichtige die Jesuiten, denen ihr bisheriger Aufenthalt auf den Freienberg nicht mehr recht geheuer war, auf seine Herrschaft Gleink zu schicken, und dort in Sicherheit zu bringen. In einem solchen Falle würde sich gewiß halb Steyr aufmachen, um den ehrwürdigen Patres gleich bei ihrer Ankunft begreiflich zu machen, daß ihres Bleibens in Gleink nicht sein könne, und daß es deßhalb gerathen sei, sich alsbald aus dem Staube zu machen. Wir glauben den Herrn Bischof in Linz hierauf auf merksam machen zu sollen. Die Welt ist groß mögen die Nachfolger Loyolas weit weit von uns wegziehen; wir wollen ihnen eine glückliche Reise wünschen. In Österreich, wo es nach langer finstrer Nacht end= lich Tag geworden ist, wo die Morgenröthe der Freiheit belebend in alle Herzen dringt, ist für lichtscheue Augen keine Stütze mehr. In einem Lande, wo die Ketten der Knechtschaft gebrochen sind, müssen auch die Werkzeuge verschwinden, welche dieser Knechtschaft gedient haben. Oeffentliche Antwort! Die in der 5. Nummer der zwanglosen Blätter ge= stellte „öffentliche Anfrage“ dürfte Jenen, welchen die hie= sigen ärztlichen Verhältniße unbekannt sind, die Humani= tät der hiesigen Aerzte gegenüber armer Kranker, verdäch= tigen. Um eine solche irrige und ungerechte Auffassung die= ser öffentlichen Anfrage zu verhüten, und den fraglichen Punkt aufzuklären, erlaube ich mir folgende Bemerkung: Jeder Arzt ist durch sein gegebenes Versprechen verbunden, Armen und Reichen mit gleichem Eifer zu dienen. Die Behandlung jener Armen jedoch, die von Seite des Ar= meninstitutes unterstützt werden, und für welche eine eigene Ordinationsnorm besteht, gehört der öffentlichen Sanitäts= pflege an, zu deren Besorgung ausschließlich die öffentlich angestellten Aerzte berufen sind. Insbesondere werden durch den Amtsunterricht für die Kreisämter der böhmischen und österreichisch=deutschen Erblande § 24 die k. k. Kreisärzte zur Behandlung der armen Kranken verpflichtet, und in den meisten Provinzialstädten sind zu diesem Zwecke eigene Stadt= oder Armenärzte bestellt. Nachdem hier, ungeach= tet des dringendsten Bedürfnisses ein solches Institut noch nicht besteht, so haben bisher die hiesigen Privatärzte frei= willig und aus Nächstenliebe an der ärztlichen Behandlung der öffentlichen Armen in jener Ausdehnung Antheil genom= men, als es ohne Beeinträchtigung ihrer Existenz möglich war, und sie werden es bis günstigere Verfügungen in Hinsicht der öffentlichen Armen=Krankenpflege eingeleitet wer= den, auch in Zukunft so halten. Bezüglich der unab= weislichen ärztlichen Behandlung der öffentlichen Armen ist sich jedoch nur an den k. k. Kreisarzt zu halten. Med. Dr. v. König. Verantwortlicher Redacteur Alex. Jul. Schindler; Mitredakteur des nichtpolitischen Theiles F. W. Arming. Druck und Verlag von Sandbök und Haas in Steyr.

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