Zwanglose Blätter, Nr. 4, vom 30. März 1848

Massen an, — von einer Volksbewaffnung durfte keine Rede sein; — die Bürgergarden wurden vor den Regierungen nur für erlaubte Spielereien an= gesehen, um auf den Ernst einer Volksbewaffnung vergessen zu machen. Die französische Revolution bringt, wie es ganz erklärlich ist, die Nationalgarde, — die Re= publik mußte die blinden Werkzeuge einer höchsten Gewalt beiseitigen, mußte das unnatürlich erwei= terte Heerwesen auf die ursprüngliche Idee einer gesetzlichen, der Civilbehörde untergeordneten Volks= bewaffnung zum Dienste und Schutze der Nation zurückführen; und so erklärte denn auch die kon= stituirende Nationalversammlung am 12. Juni 1790 auf eine dem Begriffe des wahren Bürgerthumes angemessene Art, daß nur derjenige die Rechte eines wirklichen Bürgers ausüben könne, welcher seine Dienstpflicht in der Nationalgarde erfüllt. Hier= auf wurde dann auch sogleich eine stehende Orts= und Departements=Nationalgarde aus einer freien Werbung gebildet, und ihr das Recht gegeben, sich ihre Offiziere selbst zu wählen. Der Wechsel der Ereignisse, Eroberungssucht, Militärpolitik verwandelten die zum Schutz und Dienst des Landes bestimmte Volksbewaffnung wie= der zu einem stehenden Heere, und machten dieses wieder zu einem blinden Werkzeuge der höchsten Gewalt, — die Nationalgarde, wenn auch nicht dem Namen, doch ihrer eigentlichen Bedeutung nach, verschwand, — dagegen entstand für eine schnelle und durchgreifende Polizei eine zahlreiche Gensd'ar= merie, welche jedoch ebenfalls dem Heerwesen ein= verleibt wurde. Wir wissen es, wie Napoleon seine Staatsgewalt in eine vollständige Militär= gewalt umgeschaffen, wie er selbst den Schulen eine vollkommen militärische Einrichtung gegeben; aber alles dieses konnte seinen Sturz nicht auf= halten, — und wieder konstituirte sich die Volksbe= waffnung im eigentlichen Sinne des Wortes. Frei= lich wol suchte nach der Rükkehr der Bourbons die Partei der Royalisten die Bildung der National= garde von ihrem Einflusse abhängig zu machen. Sie erhielt den Bruder des Königs zu ihrem Ober= befehlshaber, durfte nicht Einen ihrer Offiziere ernennen, und hatte sich noch zu vielen andern roya= listischen Beschränkungen zu bequemen; aber die französische Nation duldete solches nicht lange, die Macht der öffentlichen Meinung siegte, der General= stab der Nationalgarden Frankreichs wurde aufge= löst, Monsieur mußte die Stelle eines General= obersten derselben niederlegen, sie selbst wurden wieder den Präfekten und dem Ministerium des Innern untergeordnet und erhielten eine der Ver= fassung angemessene Einrichtung. In der jüngsten Zeit haben wir es erfahren, was die Nationalgarde Frankreichs leistet, — sie hat es bewiesen, daß der Schutz der Bürger und der Ordnungsdienst für die Nation dem Bürger selbst anvertraut werden soll. Österreich hat von seinem konstitutionellen Kaiser die Genehmigung zur Errich= tung einer Nationalgarde erhalten, — Frankreich gab uns das Beispiel, — und wir wollen es ebenfalls darthun, daß wir die wichtige Stellung der Natio= nalgarde garwol begreifen. ... die gestatteten Auf= züge der Bürgergarden bei Festlichkeiten und feierli= chen Anlässen, sind es nicht, welche der National= garde zur Aufgabe gestellt sind, aber auch der ein= fache Polizeidienst bei Wirthshauszänkereien und Pö= belkrawallen ist es nicht, — sie hat eine weit ern= stere, größere Aufgabe, .... sie hat das Vaterland und den einzelnen Bürger nach jeder Richtung hin zu schützen, woher immer dem einen oder dem an= dern Gefahr für sein Eigenthum, sein Recht, seine Freiheit drohen könnte, — und sie macht das un= natürlich erweiterte Heerwesen überflüßig, .... welch' Gewinn für das Vaterland! — Millionen, welche das in Massen dastehende Heer alljährlich kostet, werden erspart, — es werden aber auch nicht all= jährlich alle die schönsten und gesundesten Jüng= linge des Vaterlandes in den knappen Soldaten=

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