Steyrer Wochenblatt, Juli 1945, Blatt 7

Steyrer Wochenblatt Seite 3 Eiferer, die aufeinander mit den Fingern zeigen und sich mit persönlichem Hasse und mit Feindschaft verfolgen, weil ihre Gesinnungen verschieden sind Politische Abenteurer und die betont nationalen Kreise, denen der schwere Opfergang der „Nation“ noch zu klein war, weil sie selbst die wenigsten Opfer gebracht haben, werden ja zeigen müssen, ob sie sich in den bescheidenen Rahmen unseres Vaterlandes einordnen. Die Jugend Oesterreichs soll wirklich frei sein! — Frei vom Nationalsozialismus, frei vom Militarismus! Aufgeschlossen für die Forderung der Gegenwart, mit starken Händen unserem Staate und der Zukunft dienend. Wir wollen nicht vergrämt verbittert und verschlossen sein. Lachend wollen wir uns die Armel aufstrecken und lachend Allem begegnen, was auch kommt. Unverrückbar steht vor uns die Aufgabe, alles für unsere schöne Heimat, alles für Oesterreich! Sport Fußball=Freundschaftsspiel. S.=K. St. Valentin gegen S.=K. Steyr=Ost 1:1 (0:1) Die Fußballelf des S.=K. Steyr=Ost, trug am letzten Sonntag ihr erstes Spiel in St. Valentin¬ Herzogenrad gegen den dortigen Sportklub aus und konnte dabei nur ein Unentschieden erreichen. Die Mannschaft und Reiseführung dankt auf diesem Wege und an dieser Stelle allen Sportförderern, sowie allen ihren Anhängern dafür. Die Steyrer=Mann¬ schaft hatte folgendes Aussehen: Unger, Haberfellner, Schneider (Huemer) Pachinger, Apfel, Weber, Huemer, (Egger) Eigenstiller, Leutgeb, Strittich, Bauer. Schiedsrichter Sepp Zeilermayer, 3000 Zuschauer. Das Gesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft. In der letzten Woche faßte der Kabinettsrat unter Vorsitz von Staatskanzler Dr. Renner eine Reihe wichtiger Beschlüsse. Das Staatsbürgerschafts=Überleitungsgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz sind für weiteste Kreise von größter Wichtigkeit. Das Überleitungsgesetz bestimmt u. a., daß als österreichischer Staatsbürger ene Personen anzusehen sind, die am 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft besessen haben, sowie jene, die zwischen dem 13. März 1938 und dem 27. April 1945 durch Rechtsnachfolge nach einem österreichischen Bundesbürger z. B. durch Heirat oder Legitimierung — die Bundesbürgerschaft erworben hatten. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch, daß alle diese Personen vor dem 27. Aril 1945 keine Tat begangen haben, mit der der Verlust der Bundes¬ bürgerschaft verbunden war. Es ist auch eine Selbst¬ verständlichkeit, daß die „Illegalen“ ausdrücklich von Streiflichter Ein Caféhaus für Münichholz. Ich glaube ganz im Sinne der Münichholzer Bevölkerung an die Stadtverwaltung die Bitte zu richten, die Genehmigung eines kleinen Caféhauses in Münichholz stattzugeben. Es wäre damit einem großen Bedürfnis abgeholfen. Wie oft habe ich hören müssen in Münichholz: gibt es aber auch gar kein Lokal, wo man am Abend nach vollbrachter Tages¬ arbeit, bei einer Tasse Kaffee sitzend, gemütlich die Zeitung lesen, eine Schnapspartie klopfen oder eine Partie Schach spielen kann. Wo bleibt da die welt¬ bekannte „österreichische Gemütlichkeit“? Sicherlich findet sich auch ein Steyrer, der soviel Unternehmungs¬ geist aufbringt, in einer leeren Parterre=Wohnung ein Caféhaus einzurichten. Die Beschaffung einer netten Einrichtung dürfte wohl auf keine allzugroßen Schwierigkeiten stoßen. Diese wären mit gutem Willen und unter Mithilfe der Bevölkerung bestimmt zu be¬ kommen. Der Wunsch Vieler wäre damit erfüllt. Promenade=Konzert! Um ein noch besseres und freundschaftlicheres Verhältnis der Steyrer Bevölkerung zur Roten Armee dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden. Ferner können eigenberechtigte handlungsfähige Personen, die nachweislich seit 1. Jänner 1915 ihren freiwilligen, ununterbrochenen, ordentlichen Wohnsitz in Oesterreich haben, durch eine Erklärung erwerben, daß sie gewillt sind, der Republik als getreue Staats¬ bürger angehören zu wollen. Fallen diese Personen unter § 17 des Verbots¬ gesetzes oder haben sie eine Verurteilung erlitten, die nicht getilgt oder nicht tilgbar ist, können diese die Erklärung nicht abgeben. Die rechtmäßig angetraute Gattin folgt — wenn die Ehe zu Recht besteht — der Staatsbürgerschaft des Mannes, ebenso wie Kinder, die noch nicht eigenberechtigt sind, dem Vater folgen. Die Erklärung ist innerhalb sechs Monaten vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Landes¬ hauptmannschaft (in Wien beim Magistrat) abzugeben. herzustellen, wäre es sehr zu begrüßen, wenn unser Stadtkommandant, wie bereits vielerorts geschehen, Sonntag mittags, vielleicht zwischen halb zwölf und halb dreizehn Uhr, ein Platzkonzert veranstalten ließe. Ich glaube, daß nicht nur die Steyrer sich darüber reuen, sondern dies auch für die Rotarmisten eine kleine Abwechslung in ihrem täglichen Dienst bedeuten würde. Abwechselnd könnte ein Platzkonzert in Steyr (Stadt) ein andermal in Münichholz stattfinden. Es wird unserem Stadtkommandanten bestimmt ein Leichtes sein, mit einem Lastwagen ein Musikkorps der Roten Armee nach Steyr bringen zu lassen. Es wäre wirklich sehr schön. Lokalnachrichten Das Sekretariat der Metallarbeiter¬ Gewerkschaft befindet sich in der Dambergasse 2 (ehemalige freie Gewerkschaft). Das Arbeitsamt teilt mit: Daß ab sofort Jedem, der der Aufforderung des Arbeitsamtes nicht nachkommt, die Lebensmittel¬ karte entzogen wird und daß jede Kündigung mit Genehmigung des Arbeitsamtes durchgeführt werden kann. Nach ordnungsgemäßer Beendigung hat sich der Arbeitnehmer umgehend beim Arbeitsamt wieder zu melden.

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