Stephan Willner - Annalen der Stadt Steyr 1839-1882

74 Resignation überreichte, welche auch am 25. April vom Ministerium ange- nommen und der bisherige Vizebürgermeister Herr Haller als interimistischer Geschäftsleiter bestellt wurde, daher am 30. April und 1. Mai die Amtsüber- gabe erfolgte. Ein gar zu großes Phlegma, Witzemacherei, waren seine Fehler, übrigens war er die Güte selbst und hat auch für die Stadt, besonders im Schulwesen und zur Verschönerung der Stadt während seiner neunjährigen Amtierung vieles geleistet, weshalb er auch beim Volk ziemlich beliebt war. Am 30. März wurde das neue Staatslotterie-Anlehen zur Subskription im Betrag von 200 Millionen aufgelegt, wobei sich die Stadtgemeinde mit 5000 fl. beteiligte. Im Ganzen betrugen die Subskriptionen beim hiesigen Steuer- amt 173.000 fl. Nachdem der bisherige Major unseres uniformierten Bürgerkorps, wel- ches bei seinen Ausrückungen kaum mehr 50 Mann stark ist, Herr Anton Hal- ler, Lebzelter und Vizebürgermeister, sein Kommando niedergelegt hatte und dann der reiche Armaturlieferantenssohn und gegenwärtige Geschäftsführer Herr Josef Werndl zum Major gewählt worden war, wurde derselbe nach er- folgter hohen Genehmigung am 15. April installiert. Die Armaturlieferantenfamilie Wtw. Josefa Werndl und Kinder lassen auf der dem Krankenhausdirektor Herrn K. Aigner gehörigen Wiese neben dem Plautzenhof-Krankenhaus ganz auf eigene Kosten ein Waisenhaus für Mäd- chen erbauen, worüber am 23. April die Baukommission abgehalten wurde. Am Osterdienstag den 10. April vormittags versammelten sich aus Anlass, dass die hiesigen Bräuer die Bierpreise am 1. April abermals um zwei Kreuzer, also heuer schon zum zweiten Mal ohne besondere Veranlassung erhöht hat- ten, ein paar hundert Eisenarbeiter vor dem Rathaus und schickten zwei De- putierte zum Bürgermeister und Sekretär hinauf, welche in ganz anständiger Weise um Schutz gegen diesen Wucher baten, indem sie bei dem diesjährigen gänzlichen Mangel des Obstmostes ganz auf das Bier angewiesen seien. Es wurde ihnen nun bedeutet, dass das Bier keiner Satzung unterliege, und man daher die Bräuer auch nicht amtlich zur Einhaltung eines bestimmten Preises zwingen könne, dass man aber bei der Rücksichtswürdigkeit ihrer Bitte durch Vorstellungen einwirken wolle und sie sich jeder Demonstration bei Strafe zu enthalten haben, indem ihnen das Resultat ohnehin bekannt gemacht werde. Was auch von den Arbeitern befolgt wurde. Die Bräuer wurden hierauf mit- tags amtlich vorgeladen und durch eindringliche Vorstellung vermocht, die gegenwärtige Preissteigerung wieder fallen zu lassen. Damit war wohl die

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